Um als Sicherheitsbeauftragter/als Sicherheitsbeauftragte erfolgreich arbeiten zu können, ist es erforderlich, die Grundlagen für einen zeitgemäßen Arbeitsschutz zu kennen, und die dafür erforderlichen Methoden im Alltag anwenden zu können. Ein zeitgemäßer Arbeitsschutz beinhaltet:
- Das Leitprinzip Prävention
- Die menschengerechte Arbeitsgestaltung nach dem TOP-Prinzip
- Die Integration von Sicherheit und Gesundheit in die Betriebsorganisation
- Eine kontinuierliche Verbesserung
- Die Beteiligung der Beschäftigten
Leitprinzip Prävention
Prävention bezeichnet allgemein Maßnahmen zur Verhinderung und Minimierung unerwünschter Zustände. Im Arbeitsschutz wird Prävention als Leitprinzip gesehen. Es geht darum, nicht nur auf Defizite zu reagieren, sondern das Arbeitsumfeld aktiv, im Sinne einer menschengerechten Arbeit, zu gestalten.
Um einen aktiven Arbeitsschutz vollständig umzusetzen, ist die Integration von Sicherheit und Gesundheit in die Betriebsorganisation erforderlich.
Abb. 6: Präventive und korrektive Handlungsanlässe im Arbeitsschutz
Menschengerechte Arbeitsgestaltung nach dem TOP-Prinzip
Das TOP-Prinzip beschreibt die Rangfolge der Schutzmaßnahmen. Bereits in § 4 Arbeitsschutzgesetz wird vorgegeben, dass Gefahren an ihrer Quelle zu beseitigen sind. Im Arbeitsschutz bedeutet dies, dass zuerst nach technischen Lösungen gesucht werden muss. Nur dann, wenn keine sinnvollen technischen Lösungen gefunden werden, versucht man das Problem mit organisatorischen Maßnahmen zu lösen. Sollten wiederum keine sinnvollen organisatorischen Lösungen machbar sein, können in einem dritten Schritt persönliche Maßnahmen realisiert werden. Das bedeutet z. B. im Bereich Lärmschutz, dass bei hoher Lärmbelastung nicht einfach Gehörschutz an die Beschäftigten ausgegeben werden kann, weil dies eine personenbezogene Maßnahme ist. Nach dem TOP-Prinzip müssen eben zuerst technische Lösungen, zum Beispiel Einhausung der lauten Maschinen, geprüft werden. Falls derartige Lösungen nicht umgesetzt werden können, folgt im Schritt 2 die Prüfung der organisatorischen Maßnahmen, wie eine zeitliche Befristung des Aufenthalts der Beschäftigten in Lärmbereichen. Nur dann, wenn auch keine organisatorischen Lösungen gefunden werden, kann im Ergebnis der Gehörschutz als personenbezogene Maßnahme eingesetzt werden.
Oftmals wird anstatt des TOP-Prinzips auch das STOP-Prinzip angewendet. Das "S" steht dabei für Substitution. In unserem Lärmbeispiel wäre Substitution zum Beispiel der Wegfall der lauten oder der Einkauf einer leiseren Maschine.
Integration von Sicherheit und Gesundheit in die Betriebsorganisation
Wirksames betriebliches Arbeitsschutzhandeln erfordert die ganzheitliche Gestaltung der Arbeitssysteme, muss in das betriebliche Handeln integriert werden und als gemeinsames Handeln aller Beteiligten erfolgen. Vielen Gefährdungen kann nur dann wirksam begegnet werden, wenn der Arbeitsschutz von vornherein mitgestaltend auftritt.
Abb. 7: Der Wirkungsgrad der Sicherheitsbeauftragten am Beispiel "Leiter"
Je präventiver Arbeitsschutzmaßnahmen geplant werden, desto wirksamer, nachhaltiger und kostengünstiger sind im Regelfall damit Ergebnisse zu erzielen. Werden am Beispiel eines Hallenneubaus Lärmschutzmaßnahmen bereits in die Bauplanung integriert, ist es weniger aufwändig, als im Nachhinein bei der Gefährdungsbeurteilung festzustellen, dass die Halle umgebaut werden muss (siehe Abbildung 6).
Umgekehrt bedeutet das für Sicherheitsbeauftragte aber auch, dass festgestellte Mängel unterschiedlich wirksam abgestellt werden können. Wird zum Beispiel eine defekte Leiter gemeldet, die dann ersetzt wird, ist das auf Dauer weniger wirkungsvoll, als den sicheren Aufstieg beim Planen der Arbeiten direkt in die betrieblichen Abläufe zu integrieren, sodass dadurch Leitereinsätze nur noch selten erforderlich werden (siehe Abbildung 7). Sicherheitsbeauftragte sollten daher beim Abstellen der Mängel auch darüber nachdenken, wie grundsätzlich der jeweilige Mangel besprochen und beseitigt werden soll. Sicher muss im Ergebnis nicht jeder Mangel im Arbeitsschutzausschuss thematisiert werden. Bei grundlegender Bedeutung eines Mangels kann aber die Behandlung im ASA am wirkungsvollsten sein.
Kontinuierliche Verbesserung
Der betriebliche Arbeitsschutz muss dauerhaft und systematisch weiterentwickelt werden, um eine kontinuierliche Verbesserung der Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit zu erreichen. Die von Unternehmer/Unternehmerin durchgeführte Gefährdungsbeurteilung, Arbeitsschutzziele, Managementsysteme, das betriebliche Controlling und das "lernende" Unternehmen sind geeignete Werkzeuge, um die vom Gesetzgeber in § 3 Arbeitsschutzgesetz angestrebte Verbesserung der Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit zu erreichen. Auch die Tätigkeit der Sicherheitsbeauftragten ist dabei ein Baustein innerhalb der angestrebten Verbesserung.
Beteiligung der Beschäftigten
Die Beschäftigten vor Ort kennen ihren Arbeitsplatz am besten und können einen wichtigen Beitrag leisten, um zum Beispiel Verän...