Die Beschäftigten der Zeitarbeit sollen sicher und gesund arbeiten können. Mit Unterweisungen wollen Sie Kenntnisse über Gefährdungen und Schutzmaßnahmen vermitteln und zu sicherem und gesundheitsgerechtem Verhalten motivieren. Die Unterweisung der Beschäftigten der Zeitarbeit ist ein Teil der Einsatzvorbereitung. Einsatzbetrieb und Zeitarbeitsunternehmen haben bei der Unterweisung der Zeitarbeitsbeschäftigten voneinander abgrenzbare Aufgaben und Ziele.
Bei der Durchführung von Unterweisungen sind Randbedingungen zu berücksichtigen, die zum Erfolg der Unterweisungen beitragen.
- Planen Sie ausreichend Zeit ein und vermeiden Sie Störungen.
- Bereiten Sie die Informationen angepasst an die Situation der Beschäftigten der Zeitarbeit vor (z. B. Erfahrung, Qualifikation, Alter).
- Beziehen Sie die Beschäftigten über deren Erfahrungen mit ein.
- Vergewissern Sie sich, dass die Inhalte, die Sie vermitteln wollen, verstanden wurden.
- Machen Sie deutlich, dass die besprochenen Verhaltensweisen verpflichtend sind (anweisender Charakter).
Dokumentieren Sie wen, wann und zu welchen Inhalten Sie unterwiesen haben.
Ihr Unfallversicherungsträger unterstützt Sie mit verschiedenen Seminar- und Medienangeboten bei der Vorbereitung und Durchführung der notwendigen Unterweisungen.
Einsatzbetrieb
Als Einsatzbetrieb weisen Sie den Beschäftigten aus der Zeitarbeit die konkreten Tätigkeiten zu. Sie stellen die Arbeits- und Betriebsmittel zur Verfügung. Sie wissen um die möglichen Gefahren für Sicherheit und Gesundheit, die sich aus dem Arbeitsplatz ergeben.
Daher ist die arbeitsplatzbezogene Unterweisung eindeutig Ihnen als Einsatzbetrieb zugeordnet.
Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz fordert vom Einsatzbetrieb die Unterrichtung der Beschäftigten der Zeitarbeit über:
- Gefahren für Sicherheit und Gesundheit, denen die Beschäftigten ausgesetzt sein können,
- Maßnahmen und Einrichtungen zur Abwehr der Gefahren,
- die Notwendigkeit besonderer Qualifikationen oder beruflicher Fähigkeiten,
- die Notwendigkeit einer besonderen ärztlichen Überwachung und
- erhöhte besondere Gefahren des Arbeitsplatzes.
Die Unterweisung durch den Einsatzbetrieb umfasst ...
... betriebsbezogene Inhalte wie:
- Unternehmensgrundsätze und -regeln
- Ansprechpersonen (z. B. Meister oder Meisterinnen, Vorarbeiterinnen oder Vorarbeiter, Schichtführende, Sicherheitsbeauftragte, Betriebsrat, "Paten", Betriebsarzt oder Betriebsärztin, Fachkraft für Arbeitssicherheit)
- Verhalten im Notfall (u. a. Alarmierung, Fluchtwege, Brandschutz, Erste Hilfe)
- Sozialeinrichtungen und –räume
- Regelungen zu Rauch- und Alkoholverbot
- Regelungen zum Umgang mit Medikamenten
- Arbeitsbereich und Zutrittsverbote
Hinweise zu vorhandenen Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung können ergänzt werden.
... arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogene Inhalte:
- erforderliche Qualifikationen
- Gefährdungen am Arbeitsplatz und notwendige Schutzmaßnahmen sowie arbeitsmedizinische Vorsorge
- Tätigkeiten mit Gefahrstoffen (Betriebsanweisung nutzen)
- Umgang mit Maschinen und Fahrzeugen, dabei Verhalten bei Störungen berücksichtigen
- Richtige Nutzung der PSA, insbesondere Durchführung von Übungen, bei PSA, die gegen tödliche Gefahren oder bleibende Gesundheitsschäden schützen soll
- Konkrete Einweisung in die Tätigkeit
Dazu gehört zum Beispiel auch die Erteilung des Fahrauftrages und die spezifische Unterweisung in das jeweilige Flurförderzeug.
Änderungen der Tätigkeit stimmen Sie im Vorfeld mit dem Zeitarbeitsunternehmen ab. Diese Änderungen erfordern auch eine erneute Unterweisung.
Zeitarbeitsunternehmen
Grundunterweisung
Als Zeitarbeitsunternehmen erwarten Sie von Ihren Beschäftigten, dass diese sich sicherheitsbewusst und gesundheitsgerecht verhalten. Daher führen Sie im Rahmen der Einstellung und in regelmäßigen Abständen eine Grundunterweisung durch, bei der Sie die grundlegenden Fragen des Arbeitsschutzes mit Ihren Beschäftigten besprechen.
Ihre Beschäftigten sollen wissen, dass in Ihrem Unternehmen Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten einen hohen Stellenwert haben. Sie sollen angeregt werden, auf sich selbst und ihre Umgebung zu achten und im Zweifel der Sicherheit Vorrang einräumen. Sie sollen merken, dass Sie ihnen dabei Rückhalt geben – auch im Einsatz beim Kundenbetrieb.
Themen einer Grundunterweisung sind unter anderem:
- Unternehmensgrundsätze/-regeln und -ziele zu Sicherheit und Gesundheit
- Bei Unklarheiten Kontakt zum Zeitarbeitsunternehmen suchen
- Grundlagen zum Arbeitsschutz wie: Verhalten in Notfallsituationen, Flucht- und Rettungswege und deren Kennzeichnung, Brandschutz, Sicherheitskennzeichen
- Recht der Beschäftigten auf arbeitsplatzbezogene Unterweisung im Einsatzbetrieb
- Verpflichtung Schutzmaßnahmen einzuhalten und erforderliche PSA zu tragen
- Regelungen zu Rauch- und Alkoholverbot
- Regelungen zum Umgang mit Medikamenten
- Verhalten bei Unfällen
- zuständiger Unfallversicherungsträger
- Verhalte...