Unterlässt der Berechtigte trotz einer bestehenden Erwerbsobliegenheit die erforderlichen Erwerbsbemühungen und besteht eine realistische Beschäftigungschance, können ihm entsprechende fiktive Einkünfte zugerechnet werden. Dabei richtet sich die Höhe des ihm zuzurechnenden Einkommens nach seinen persönlichen Fähigkeiten. Von dem so ermittelten Einkommen sind berufsbedingte Aufwendungen und der Erwerbstätigenbonus in Abzug zu bringen.

 
Praxis-Tipp

Für die Bemessung des erzielbaren (fiktiven) Einkommens kann auf die im Internet zugänglichen Quellen zurückgegriffen werden, z. B. auf http://www.gehaltsvergleich.com.

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