Wohnungseigentümer K stellt im Wege der einstweiligen Verfügung beim AG den Antrag, die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zu verpflichten, die Kellerräume der Wohnungseigentumsanlage "unverzüglich zu sanieren bzw. den Verwalter damit zu beauftragen und zu ermächtigen, entweder die Firma … mit der Durchführung der Sanierungsmaßnahmen entsprechend den in dem Kostenvoranschlag vom 13.8.2020 aufgelisteten Maßnahmen auf Kosten der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zu beauftragen oder alternativ mindestens 2 Vergleichsangebote einzuholen und der Eigentümerversammlung zur Beschlussfassung über die Auftragsvergabe und deren Finanzierung vorzulegen".

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge