An das

Arbeitsgericht ...

per beA

In Sachen

des/der …

- Antragsteller/in -

Verfahrensbevollmächtigte/r: ...

gegen

Firma …, gesetzlich vertreten durch ...

- Antragsgegnerin -

beantrage ich namens und in Vollmacht des Antragstellers/der Antragstellerin, wegen Dringlichkeit des Falles ohne mündliche Verhandlung durch den Vorsitzenden allein, hilfsweise unter Abkürzung der Ladungsfrist aufgrund einer unverzüglich anzuberaumenden mündlichen Verhandlung den

Erlass nachstehender einstweiliger Verfügung:

Der Antragsgegnerin wird aufgegeben, dem Antragsteller/der Antragstellerin ein qualifiziertes, auf Führung und Leistung erstrecktes Zeugnis zu erteilen.

Weiter wird schon jetzt für den Fall des Obsiegens beantragt, eine vollstreckbare Kurzausfertigung der Entscheidung (ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe) zu erteilen.

Begründung:

Der Antragsteller/Die Antragstellerin war bei der Antragsgegnerin bis zu seinem/ihrem aufgrund eigener Kündigung erfolgten Ausscheidens am … als ... beschäftigt.

Die Arbeitspapiere, bestehend aus Lohnsteuerkarte und Sozialversicherungsnachweisheft, hat er/sie ordnungsgemäß ausgefüllt erhalten. Auf die Frage nach einem Zeugnis erwiderte der Personalleiter/die Personalleiterin der Antragsgegnerin, dass er/sie ihm/ihr ein solches nicht erteilen werde.

Glaubhaftmachung: Vorlage der eidesstattlichen Versicherung des Antragstellers/der Antragstellerin, als Anlage K 1 beigefügt

Der Antragsteller/Die Antragstellerin muss sich zur Sicherung seines/ihres Lebensunterhaltes um eine neue Stelle bewerben. Hierfür ist es unabdingbar, dass er/sie ein qualifiziertes Zeugnis vorweisen kann. Ein diesbezüglicher Anspruch ergibt sich aus § 109 GewO. Die Weigerung der Antragsgegnerin entbehrt jeder rechtlichen Grundlage. Dem Antragsteller/Der Antragstellerin kann nicht zugemutet werden, bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens erster Instanz auf Erfolg versprechende Bemühungen am Arbeitsmarkt zu verzichten. Dies wäre mit nicht ersetzbaren Nachteilen verbunden. Daher besteht auch ein Verfügungsgrund.

Glaubhaftmachung: Vorlage der eidesstattlichen Versicherung des Antragstellers/der Antragstellerin, als Anlage K 2 beigefügt
(elektronisch signiert)
............
gez. Rechtsanwalt/Rechtsanwältin ...
 
 

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