Das kann wie folgt vor sich gehen:
Beispiel a) Generationensprung
Ein Großvater überträgt ein Grundstück im Verkehrswert von 800.000 EUR unmittelbar auf sein Enkelkind, dessen Eltern noch leben. Er räumt seiner Tochter (60 Jahre alt) den lebenslangen Nießbrauch im Jahreswert von 24.000 EUR an dem Grundstück ein.
Zu beachten ist, dass der Jahreswert des Nießbrauchs höchstens mit dem 18,6-fachen Teil des Steuerwerts des Grundstücks anzusetzen ist, vorliegend also nicht mehr als 800.000 EUR : 18,6 = 43.011 EUR betragen darf.
Schenkungsteuer für den Nießbrauch der Mutter
Kapitalwert des Nießbrauchs |
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24.000 EUR × 12,034 = |
288.816 EUR |
./. Freibetrag |
400.000 EUR |
Zu versteuern |
0 EUR |
Steuer (Erwerb unter Freibetrag) 0 EUR |
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Schenkungsteuer des Enkelkindes:
Steuerwert des Grundstücks |
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800.000 EUR |
./. Kapitalwert des Nießbrauchs |
288.816 EUR |
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./. Freibetrag |
200.000 EUR |
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Gesamtabzugsbetrag |
488.816 EUR |
488.816 EUR |
Zu versteuern (abgerundet) |
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311.100 EUR |
Steuer: 30 % = 93.330 EUR |
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Generationsweise Übertragung
Bei einer generationsweisen Übertragung entstünde, gleichbleibende Wertverhältnisse, Freibeträge und Steuersätze und ein gleich hoher Zuwendungsbetrag bei der zweiten Schenkung unterstellt, zweimal Steuer wie folgt:
Steuerwert Grundstück |
800.000 EUR |
./. Freibetrag |
400.000 EUR |
Steuer 15 % aus 400.000 EUR × 2 = |
120.000 EUR |
Dagegen entstehen bei einem Generationensprung |
1 × 0 EUR |
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+ 1 × 93.330 EUR |
Zusammen |
93.330 EUR |
Der Generationensprung ist also um |
120.000 EUR |
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./. 93.330 EUR |
Das sind |
26.670 EUR |
steuerlich günstiger als die generationsweise Vermögensübertragung.
Steuerlast bei generationsweiser Übertragung und beim Generationensprung (Vermögensübergang Großeltern/Enkelkinder mit noch lebenden Eltern)
Beispiel
Der Vater schenkt seinem Sohn 2.000.000 EUR, damit dieser später einmal diesen Betrag abzüglich der hierfür entrichteten Schenkungsteuer an seine Tochter weitergibt.
1. Schenkung |
2.000.000 EUR |
2. Schenkung |
2.000.000 EUR |
./. Freibetrag |
400.000 EUR |
./. Steuer |
304.000 EUR |
zu versteuern |
1.600.000 EUR |
Zwischensumme |
1.696.000 EUR |
Steuer 19 % |
304.000 EUR |
./. Freibetrag |
400.000 EUR |
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zu versteuern |
1.296.000 EUR |
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Steuer 19 % |
246.240 EUR |
Gesamtsteuer für die generationsweisen Übertragungen
304.000 EUR + 246.240 EUR = |
550.240 EUR |
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Steuer bei unmittelbarer Übertragung Großvater/Enkelin |
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Schenkung |
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2.000.000 EUR |
./. Freibetrag |
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200.000 EUR |
zu versteuern |
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1.800.000 EUR |
Steuer 30 % = |
540.000 EUR |
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das sind |
10.240 EUR |
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weniger als bei der generationsweisen Übertragung.