Mit Erfolg! Bei der Beschlussfassung über Maßnahmen der Instandhaltung oder Instandsetzung müsse hinreichend bestimmt sein, welche konkreten Maßnahmen vorgenommen werden sollen. Ferner müssten die Grundfragen der Art und Weise der Durchführung, namentlich Umfang, Finanzierung, Ablauf sowie aufgrund welches Kostenvorschlags/Angebots die Maßnahme durchgeführt wird, geregelt werden. Hieran fehle es. Der Beschluss lasse nicht erkennen, aufgrund welches Angebots die Fachfirmen beauftragt worden seien. Es sei gänzlich unklar, welche Kosten durch die Erhaltungsmaßnahmen hervorgerufen werden und in welchem Umfang Verpflichtungen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer durch die auszuführenden Arbeiten entstünden.

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