Die Wohnungseigentümer lehnen einen Beschlussantrag von Teileigentümer K ab, ein Dach reparieren zu lassen, obwohl Einigkeit herrscht, dass das Dach dringend zu reparieren ist. Gegen diesen Negativbeschluss geht K vor. Außerdem verlangt er im Wege einer Beschlussersetzung zur Frage der Reparatur einen Grundlagenbeschluss. Die anderen Wohnungseigentümer meinen, der Negativbeschluss sei ordnungsmäßig: Es handele sich um das Dach über einer Restaurantküche, die nachträglich an das Kerngebäude angebaut worden sei. Da die Restaurantküche ausschließlich dem Sondereigentum des K diene, diene auch deren Flachdach ausschließlich diesem Sondereigentum, sodass die Kosten einer – wohl notwendigen – Reparatur nicht der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer auferlegt werden dürften.

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