Leitsatz
Berechtigte Erhöhungsgebühr des Anwalts bei Vertretung der in der Beschlussanfechtung beklagten "übrigen" Wohnungseigentümer und erteiltem Anwaltsauftrag durch den Verwalter
Normenkette
Nr. 1008 VV RVG analog der früheren Regelung in § 6 Abs. 1 BRAGO
Kommentar
- Wohnungseigentümer sind – wenn sie nicht als teilrechtsfähige Wohnungseigentümergemeinschaft auftreten – "mehrere Personen/Mandanten" im Sinne des anwaltlichen Vergütungsrechts. Hieran ändert sich auch nichts, wenn die Wohnungseigentümer bei der Mandatserteilung und im Folgenden durch den Verwalter vertreten werden.
Link zur Entscheidung
Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschluss vom 27.02.2008, 2 W 26/08, NZM Aktuell 2008, V
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