Leitsatz

Errichtung eines Hausmeisterbüros im Gemeinschaftseigentum als ordnungsgemäße Gebrauchsregelung

 

Normenkette

(§§ 13 Abs. 2, , 14 Nr. 1, , 15 Abs. 1, 2 WEG)

 

Kommentar

  1. Wird in einer Eigentümergemeinschaft die Einrichtung eines Hausmeisterbüros nebst Toilette unter Abtrennung eines im Gemeinschaftseigentum stehenden Gebäudeteils beschlossen, so stellt sich diese Beschlussfassung nicht notwendigerweise als totale Besitzentziehung, sondern u.U. als eine mit Mehrheit zu treffende Regelung des ordnungsgemäßen Gebrauchs des Gemeinschaftseigentums im Sinne von § 15 Abs. 2 WEG dar.
  2. Die Einrichtung des Hausmeisterbüros mit Toilette in einem bestimmten Gebäude einer Mehrhausanlage erweist sich mit Blick auf die gesamte Wohnanlage unter dem Gesichtspunkt ordnungsgemäßen Gebrauchs so lange nicht als ermessensfehlerhaft, wie kein Anhalt dafür besteht, dass die Einrichtung in einem der anderen Gebäude besser aufgehoben wäre oder sie dort die Gemeinschaft weniger belasten würde.
 

Link zur Entscheidung

(OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.08.2002, 3 Wx 388/01, ZMR 12/2002, 958)

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