Entscheidungsstichwort (Thema)
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats. Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch. Verpflichtung der Mitgliedstaaten, die Genusstauglichkeit und Reinheit des für den menschlichen Gebrauch bestimmten Wassers sicherzustellen. Überschreitung der Grenzwerte für Trihalogenmethan-Konzentrationen in Trinkwasser. Verpflichtung der Mitgliedstaaten, so bald wie möglich die notwendigen Abhilfemaßnahmen zur Wiederherstellung der Wasserqualität zu erlassen und deren Durchführung Priorität einzuräumen
Normenkette
Richtlinie 98/83/EG; Richtlinie 98/83/EG Art. 4 Abs. 1; Richtlinie 98/83/EG Anhang I Teil B; Richtlinie 98/83/EG Art. 8 Abs. 2
Beteiligte
Kommission/ Irland (Trihalométhanes dans l’eau potable) |
Tenor
1.Irland
- –
- hat dadurch, dass es nicht die notwendigen Maßnahmen erlassen hat, damit das für den menschlichen Gebrauch bestimmte Wasser in 21 öffentlichen Wasserversorgungsgebieten, nämlich Schull, Drimoleague, Glenties-Ardara, Roundwood, Caragh Lake PWS 022A, Kilkenny City (Radestown) WS, Granard, Gowna, Staleen, Drumcondrath, Grangemore, Lough Talt Regional Water Supply, Ring/Helvick, Aughrim/Annacurra, Bray Direct, Greystones, Kilmacanogue, Newtown Newcastle, Enniskerry Public Supply, Wicklow Regional Public Supply und Ballymagroarty (Irland), und in neun privaten Systemen der gemeinsamen Wasserversorgung, nämlich Crossdowney, Townawilly, Cloonluane (Renvyle), Lettergesh/Mullaghgloss, Bonane, Parke, Nephin Valley GWS, Curramore (Ballinrobe) und Keash (Irland), in Bezug auf die darin vorhandenen Trihalogenmethan-Konzentrationen der Mindestanforderung gemäß den Parameterwerten des Anhangs I Teil B der Richtlinie 98/83/EG des Rates vom 3. November 1998 über Wasser für den menschlichen Gebrauch entspricht, sowie
- –
- dadurch, dass es nicht sichergestellt hat, dass unter Berücksichtigung u. a. des Ausmaßes der Überschreitung der entsprechenden Parameterwerte und der potenziellen Gefährdung der menschlichen Gesundheit so bald wie möglich die notwendigen Abhilfemaßnahmen zur Wiederherstellung der Qualität des für den menschlichen Gebrauch bestimmten Wassers in den oben genannten öffentlichen Versorgungsgebieten und privaten Systemen der gemeinsamen Wasserversorgung getroffen werden, und dass die Durchführung dieser Maßnahmen Priorität erhält,
gegen seine Verpflichtungen aus Art. 4 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang I Teil B und Art. 8 Abs. 2 der Richtlinie 98/83 verstoßen.
2.Irland trägt die Kosten des Verfahrens.
Tatbestand
In der Rechtssache C-481/22
betreffend eine Vertragsverletzungsklage nach Art. 258 AEUV, eingereicht am 18. Juli 2022,
Europäische Kommission, vertreten durch L. Armati und E. Sanfrutos Cano als Bevollmächtigte,
Klägerin,
gegen
Irland, vertreten durch M. Browne, Chief State Solicitor, A. Joyce und M. Tierne als Bevollmächtigte im Beistand von C. Donnelly, SC, und D. Fennelly, BL,
Beklagter,
erlässt
DER GERICHTSHOF (Neunte Kammer)
unter Mitwirkung des Richters J.-C. Bonichot in Wahrnehmung der Aufgaben des Kammerpräsidenten, des Richters S. Rodin (Berichterstatter) und der Richterin L. S. Rossi,
Generalanwalt: A. Rantos,
Kanzler: A. Calot Escobar,
aufgrund des schriftlichen Verfahrens,
aufgrund des nach Anhörung des Generalanwalts ergangenen Beschlusses, ohne Schlussanträge über die Rechtssache zu entscheiden,
folgendes
Urteil
Entscheidungsgründe
Rz. 1
Mit ihrer Klage beantragt die Europäische Kommission, festzustellen, dass Irland dadurch gegen seine Verpflichtungen aus Art. 4 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang I Teil B und Art. 8 Abs. 2 der Richtlinie 98/83/EG des Rates vom 3. November 1998 über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (ABl. 1998, L 330, S. 32) verstoßen hat,
- – dass es nicht die erforderlichen Maßnahmen erlassen hat, damit für den menschlichen Gebrauch bestimmtes Wasser in 21 öffentlichen Wasserversorgungsgebieten, nämlich Schull, Drimoleague, Glenties-Ardara, Roundwood, Caragh Lake PWS 022A, Kilkenny City (Radestown) WS, Granard, Gowna, Staleen, Drumcondrath, Grangemore, Lough Talt Regional Water Supply, Ring/Helvick, Aughrim/Annacurra, Bray Direct, Greystones, Kilmacanogue, Newtown Newcastle, Enniskerry Public Supply, Wicklow Regional Public Supply und Ballymagroarty (Irland), und in neun privaten Systemen der gemeinsamen Wasserversorgung, nämlich Crossdowney, Townawilly, Cloonluane (Renvyle), Lettergesh/Mullaghgloss, Bonane, Parke, Nephin Valley GWS, Curramore (Ballinrobe) und Keash (Irland), in Bezug auf die darin vorhandenen Konzentrationen von Trihalogenmethan (im Folgenden: THM) der Mindestanforderung gemäß den Parameterwerten in Anhang I Teil B der Richtlinie 98/83 entspricht, sowie
- – nicht sichergestellt hat, dass unter Berücksichtigung u. a. des Ausmaßes der Überschreitung der entsprechenden Parameterwerte und der potenziellen Gefährdung der menschlichen Gesundheit so bald wie möglich die notwendigen Abhilfemaßnahmen zur Wiederherstellung der Qualität des für den menschlichen Gebrauch bestimmten Wassers in den oben genannten öffentlichen...