Entscheidungsstichwort (Thema)
Vorlage zur Vorabentscheidung. System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Europäischen Union. Methode der kostenlosen Zuteilung von Zertifikaten. Berechnung des einheitlichen sektorübergreifenden Korrekturfaktors. Beschluss 2013/448/EU. Anwendung des einheitlichen sektorübergreifenden Korrekturfaktors auf Anlagen in Sektoren, in denen ein erhebliches Risiko der Verlagerung von CO2-Emissionen besteht. Festlegung der Produkt-Benchmark für Flüssigmetall. Beschluss 2011/278/EU
Normenkette
Richtlinie 2003/87/EG Art. 10a
Beteiligte
Työ- ja elinkeinoministeriö |
Tenor
1. Die Prüfung der dritten und der vierten Frage hat nichts ergeben, was die Gültigkeit von Art. 15 Abs. 3 des Beschlusses 2011/278/EU der Kommission vom 27. April 2011 zur Festlegung EU-weiter Übergangsvorschriften zur Harmonisierung der kostenlosen Zuteilung von Emissionszertifikaten gemäß Artikel 10a der Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates beeinträchtigen könnte.
2. Die Prüfung der sechsten und der siebten Frage hat nichts ergeben, was die Gültigkeit von Anhang I des Beschlusses 2011/278 beeinträchtigen könnte.
3. Die Prüfung der fünften Frage hat nichts ergeben, was die Gültigkeit von Art. 10 Abs. 9 Unterabs. 1 des Beschlusses 2011/278 beeinträchtigen könnte.
4. Art. 4 und Anhang II des Beschlusses 2013/448/EU der Kommission vom 5. September 2013 über nationale Umsetzungsmaßnahmen für die übergangsweise kostenlose Zuteilung von Treibhausgasemissionszertifikaten gemäß Artikel 11 Absatz 3 der Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sind ungültig.
5. Die Wirkungen der Feststellung der Ungültigkeit von Art. 4 und Anhang II des Beschlusses 2013/448 werden in der Weise zeitlich begrenzt, dass zum einen diese Feststellung erst nach Ablauf eines Zeitraums von zehn Monaten ab der Verkündung des Urteils vom 28. April 2016, Borealis Polyolefine u. a. (C-191/14, C-192/14, C-295/14, C-389/14 und C-391/14 bis C-393/14, EU:C:2016:311), Wirkungen entfaltet, um der Europäischen Kommission den Erlass der erforderlichen Maßnahmen zu ermöglichen, und dass zum anderen die bis zu diesem Stichtag auf der Grundlage der für ungültig erklärten Bestimmungen erlassenen Maßnahmen nicht in Frage gestellt werden können.
Tatbestand
In der Rechtssache
betreffend ein Vorabentscheidungsersuchen nach Art. 267 AEUV, eingereicht vom Korkein hallinto-oikeus (Oberstes Verwaltungsgericht, Finnland) mit Entscheidung vom 7. November 2014, beim Gerichtshof eingegangen am 12. November 2014, in dem Verfahren
Yara Suomi Oy,
Borealis Polymers Oy,
Neste Oil Oyj,
SSAB Europe Oy
gegen
Työ- ja elinkeinoministeriö
erlässt
DER GERICHTSHOF (Sechste Kammer)
unter Mitwirkung des Richters J.-C. Bonichot (Berichterstatter) in Wahrnehmung der Aufgaben des Kammerpräsidenten sowie der Richter A. Arabadjiev und S. Rodin,
Generalanwältin: E. Sharpston,
Kanzler: A. Calot Escobar,
aufgrund des schriftlichen Verfahrens,
unter Berücksichtigung der Erklärungen
- der Yara Suomi Oy und der SSAB Europe Oy, vertreten durch K. Marttinen und T. Ukkonen, asianajajat,
- der finnischen Regierung, vertreten durch J. Heliskoski als Bevollmächtigten,
- der deutschen Regierung, vertreten durch T. Henze und K. Petersen als Bevollmächtigte,
- der spanischen Regierung, vertreten durch A. Gavela Llopis und L. Banciella Rodríguez-Miñón als Bevollmächtigte,
- der niederländischen Regierung, vertreten durch C. Schillemans und M. Bulterman als Bevollmächtigte,
- der Europäischen Kommission, vertreten durch K. Mifsud-Bonnici, I. Koskinen und E. White als Bevollmächtigte,
aufgrund des nach Anhörung der Generalanwältin ergangenen Beschlusses, ohne Schlussanträge über die Rechtssache zu entscheiden,
folgendes
Urteil
Entscheidungsgründe
Rz. 1
Das Vorabentscheidungsersuchen betrifft die Gültigkeit von Art. 10 Abs. 9 Unterabs. 1, Art. 15 Abs. 3 und Anhang I des Beschlusses 2011/278/EU der Kommission vom 27. April 2011 zur Festlegung EU-weiter Übergangsvorschriften zur Harmonisierung der kostenlosen Zuteilung von Emissionszertifikaten gemäß Artikel 10a der Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. 2011, L 130, S. 1, Berichtigung in ABl. 2011, L 205, S. 38) sowie von Art. 4 und Anhang II des Beschlusses 2013/448/EU der Kommission vom 5. September 2013 über nationale Umsetzungsmaßnahmen für die übergangsweise kostenlose Zuteilung von Treibhausgasemissionszertifikaten gemäß Artikel 11 Absatz 3 der Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. 2013, L 240, S. 27).
Rz. 2
Es ergeht im Rahmen eines Rechtsstreits zwischen vier Betreibern Treibhausgas emittierender Anlagen – der Yara Suomi Oy, der Borealis Polymers Oy, der Neste Oil Oyj und der SSAB Europe Oy – und dem Työ- ja elinkeinoministeriö (Ministerium für Arbeit und Wirtschaft, Finnland) über die Rechtmäßigkeit der von diesem am 8. Januar 2014 erlassenen Entscheidung über die kostenlose Zuteilung vo...