BGH, Beschl. v. 31.10.2018 – XII ZB 288/18

Der in einer Unterbringungssache bestellte Verfahrenspfleger ist nicht gesetzlicher Vertreter des Betroffenen; er kann in Vertretung des Betroffenen keine wirksamen Verfahrenshandlungen vornehmen und ist insbesondere nicht zur Einlegung eines Rechtsmittels im Namen des Betroffenen befugt (im Anschluss an Senatsbeschl. v. 15.8.2018 – XII ZB 370/17).

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