Alle in der KW 27 veröffentlichten BGH-Leitsatzentscheidungen
Senat | Leitsatz | Datum und Az. |
12. Zivilsenat | Der Ausgleichswert einer schuldrechtlichen Ausgleichsrente bemisst sich nach dem Ehezeitanteil der tatsächlich ausgezahlten Rente. | BGH-Beschluss, v. 10.5.2023, XII ZB 30/23 |
12. Zivilsenat | 1. Werden einem Rechtsanwalt die Akten im Zusammenhang mit einer fristgebundenen Verfahrenshandlung vorgelegt, hat er den Ablauf von Rechtsmittelbegründungsfristen eigenverantwortlich zu prüfen (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 19. Oktober 2022 - XII ZB 113/21, NJW-RR 2023, 136). | BGH-Beschluss, v. 17.5.2023, XII ZB 533/22 |
12. Zivilsenat | 1. Ist ein Verfahrensbeteiligter durch einen Rechtsanwalt als Verfahrensbevollmächtigten vertreten, wird dessen Vollmacht gemäß § 11 Satz 4 FamFG nicht von Amts wegen, sondern allein auf die Rüge eines anderen Beteiligten hin überprüft; etwas anderes gilt nur dann, wenn sich für das Gericht aufgrund tatsächlicher Anhaltspunkte begründete Zweifel an der Wirksamkeit oder dem Fortbestand der Verfahrensvollmacht ergeben (im Anschluss an BGH Urteil vom 5. April 2001 - IX ZR 309/00, NJW 2001, 2095). | BGH-Beschluss, v. 3.5.2023, XII ZB 442/22 |
5. Zivilsenat | 1. Legt der Kläger, der in erster Instanz mit seinem Hauptantrag obsiegt hat, als Berufungsbeklagter seinen bereits erstinstanzlich in einer den Anforderungen des § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO genügenden Weise hilfsweise erhobenen Klageanspruch erstmalig in dem Berufungsrechtszug schlüssig dar, muss er sich hierfür nicht gemäß § 524 ZPO der Berufung des Berufungsklägers anschließen. | BGH-Urteil, v. 28.4.2023, V ZR 270/21 |
5. Zivilsenat | Wird eine Grunddienstbarkeit bereits bei Bestellung durch eine auf dem belasteten Grundstück vorhandene Anlage beeinträchtigt, begründet dies, vorbehaltlich einer schuldrechtlich vereinbarten Duldungspflicht, einen Beseitigungsanspruch des Berechtigten. Auf einen solchen Beseitigungsanspruch findet § 1028 BGB Anwendung; mit der Verjährung des Beseitigungsanspruchs erlischt die Dienstbarkeit, soweit der Bestand der Anlage mit ihr in Widerspruch steht. | BGH-Urteil,v. 28.4.2023, V ZR 258/21 |
12. Zivilsenat | § 7a UVG untersagt - auch zum Schutz des Unterhaltspflichtigen - nicht lediglich die Vollstreckung, sondern bereits die gerichtliche Geltendmachung des Unterhaltsanspruchs durch den Sozialleistungsträger und gilt für die Zeiträume, in denen die Voraussetzungen der Norm erfüllt sind. | BGH-Beschluss, 31.5.2023, XII ZB 190/22 |
1. Zivilsenat | Aminosäurekapseln | BGH-Versäumnisurteil, v. 23.3.2023, I ZR 17/22 |
6. Zivilsenat | Zur Bemessung des Werts der Beschwer des zur Unterlassung ansehensbeeinträchtigender Äußerungen verurteilten Beklagten. | BGH-Beschluss, v. 25.4.2.2023, VI ZR 111/22 |
Senat für Landwirtschaftssachen | Gegen den Beschluss des Landwirtschaftsgerichts, durch den die zur Erteilung eines Hoffolgezeugnisses erforderlichen Tatsachen für festgestellt erachtet werden, ist in Niedersachsen die Beschwerde nach § 58 Abs. 1 FamFG statthaft. Sie wird nicht durch § 72 Abs. 1 NJG ausgeschlossen. | BGH-Beschluss, v. 12.5.2023, BLw 1/22 |
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