Zur Übertragung von Teilen des Sorgerechts auf den Kindesvater gegen den geäußerten Willen eines neunjährigen Kindes.

OLG Köln, Beschl. v. 26.7.2023 – 14 UF 80/23[1]

[1] Auf die Angabe der Vorinstanz wird aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes verzichtet.

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