OLG Düsseldorf, Beschl. v. 20.11.2018 – 8 UF 187/17

Das Jugendamt ist zum Vormund zu bestellen, um die Unterbringung der Kinder bei Pflegeeltern zu ermöglichen, wenn die Kinder besser in einer vom Jugendamt ausgewählten "Profi-Pflegefamilie" aufgehoben wären als bei ihren Tanten, weil denen die persönliche Eignung für die Bestellung zum Vormund fehlt und die Pflegeeltern den stark vernachlässigen Kindern emotionale Sicherheit, einen sicheren Lebensort und stabile Lebensverhältnisse besser gewährleisten könnten als die eigenen Verwandten. (red. LS)

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