Der Deutsche Anwaltverein begrüßt das Anliegen des EU-Kommissionsentwurfs, welcher zum Schutz der Rechte von Kindern und Eltern in der Europäischen Union bezogen auf Elternschaft die Harmonisierung von Regelungen über die Zuständigkeit, das anwendbare Recht und die Anerkennung umfasst.

Erheblicher Nachbesserungsbedarf wird jedoch gesehen:

in Bezug auf die Regelung zur gerichtlichen Zuständigkeit,
bei den Voraussetzungen für die mitgliedstaatliche Implementierung von Elternschaft, die in Drittstaaten begründet wurde, sowie
bei der Verpflichtung der jeweiligen Mitgliedstaaten, zur Begründung der Elternschaft Abstammungsstatute anderer Unionsländer anzuwenden.

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