Kontaktbeschränkungen und Quarantänemaßnahmen zur Eindämmung der SARS-CoV-2 Pandemie stellen die Familiengerichte vor erhebliche Herausforderungen. Die Gerichte arbeiten häufig im Notbetrieb, das Instrumentarium des FamFG wird dabei in ganz unterschiedlicher Weise genutzt. Dies birgt nach Ansicht der Kinderrechtekommission Gefahren für elementare Grundrechte der betroffenen Eltern und Kinder, die es zu vermeiden gilt.

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