Arbeitsausfall aufgrund von Corona

Die vierte und die fünfte Corona-Welle haben nach Berechnungen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) insgesamt für einen Arbeitsausfall von schätzungsweise 383 Millionen Stunden gesorgt. Damit hat die Arbeitszeit pro Erwerbstätigen von Oktober 2021 bis Februar 2022 wegen erhöhten Krankenstands und Quarantänemaßnahmen um 8,4 Stunden abgenommen.

Auf der Basis aktuell verfügbarer Daten und Informationen hat das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) das Volumen der Arbeitsausfälle abgeschätzt, die ein erhöhter Krankenstand und Quarantäneanordnungen zwischen Oktober 2021 und Februar 2022 verursacht haben. Nicht berücksichtigt wurden Arbeitsausfälle, die auf Betriebsseite aufgrund von Nachfragerückgängen, Betriebsschließungen oder Ähnlichem verursacht worden sind und sich etwa in verstärkter Kurzarbeit oder vermehrten Kündigungen manifestierten. Details zur Berechnungsmethode und den berücksichtigten Parametern und Einflussfaktoren (wie beispielsweise gelockertem Krankschreibungsverfahren und 3G-Regelungen am Arbeitsplatz) finden Sie hier.

Krankheitsbedingte Abwesenheit vom Arbeitsplatz: 43,0 Millionen ausgefallene Arbeitstage

Die mit dem erhöhten Krankenstand verbundenen Arbeitsausfälle durch Infektionen mit dem Sars-Cov-2-Virus, einem gelockerten Krankschreibungsverfahren und den 3G-Regelungen am Arbeitsplatz beliefen sich von Oktober 2021 bis Februar 2022 auf ungefähr 43,0 Millionen Arbeitstage oder 0,9 ausgefallene Arbeitstage je Erwerbstätigem.

Ende Februar 2022 waren auf Basis der IAB-Annahmen ungefähr 725.000 Erwerbstätige mit Covid-19 infiziert. Dies entspricht laut IAB-Schätzungen einem Anteil von von 1,6 Prozentpunkten an der gesamten Krankenstandsquote. Zum Stichtag 1. Februar 2022 wurde der Krankenstand vom Bundesgesundheitsministerium mit 6,1 Prozent beziffert. Im Laufe des Februars 2022 dürfte der Krankenstand noch deutlich angestiegen sein und insgesamt einen neuen Rekordwert erreicht haben, schreiben die IAB-Wissenschaftler Susanne Wanger und Enzo Weber. Den genauen Wert zum Stichtag 1. März 2022 hat das Bundesgesundheitsministerium allerdings noch nicht veröffentlicht. Bis dato lag der Höchststand während der Covid-19-Pandemie bei 6,5 Prozent Anfang April 2020.

Abwesenheit vom Arbeitsplatz aufgrund persönlicher Quarantäne: 16,7 Millionen ausgefallene Arbeitstage

Zu den Kranschreibungen kommen Ausfälle durch staatlich angeordnete Quarantänemaßnahmen – entweder aufgrund des Verdachts auf eine Infektion oder wegen des Kontakts mit einer Person, bei der eine solche Infektion nachgewiesen wurde. Zu den Personen, die sich in häuslicher Quarantäne befinden, liegen ebenso wenig flächendeckende Zahlen vor wie zur Inanspruchnahme einer Verdienstentschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz. Deshalb kann die Anzahl der erwerbstätigen Personen in Quarantäne nur geschätzt werden. Hochgerechnet auf die jeweils gemeldeten arbeitstäglichen Zugänge an Infizierten entfielen laut IAB im Zeitraum von Oktober 2021 bis Februar 2022 durch Quarantänemaßnahmen ungefähr 16,7 Millionen Arbeitstage oder 0,4 ausgefallene Arbeitstage je Erwerbstätigem.

Abwesenheit vom Arbeitsplatz aufgrund von Quarantänemaßnahmen in Kindertagesstätten und Schulen: 5,3 Millionen ausgefallene Arbeitstage

Kinder und Jugendliche waren in der vierten Welle und sind in der fünften Welle besonders häufig von einer Infektion mit dem Sars-Cov-2-Virus betroffen. So mussten Anfang Februar 2022 dem IAB zufolge schätzungsweise 130.000 Mütter und Väter ihre in Quarantäne befindlichen Kinder zu Hause betreuen und konnten ihre berufliche Tätigkeit daher nicht ausüben.

Der gesamte Arbeitsausfall aufgrund von Quarantänemaßnahmen in Kindertagesstätten und Schulen belief sich demnach bei diesen Eltern von Oktober 2021 bis Februar 2022 auf geschätzte 5,3 Millionen Arbeitstage. Das entspricht rund 0,1 Arbeitstagen je Erwerbstätigem. Allerdings dürfte ein Teil dieser Eltern krankheits- oder quarantänebedingt oder wegen Kurzarbeit ohnehin freigestellt gewesen sein.

Insgesamt 63,5 Millionen Arbeitstage ausgefallen

Insgesamt summierten sich die beschriebenen Arbeitsausfälle von Oktober 2021 bis Februar 2022 auf rund 65,0 Millionen Arbeitstage. Allerdings weisen die IAB-Forscher darauf hin, dass in dieser Zahl noch Überlappungen zwischen den verschiedenen Ausfallmöglichkeiten enthalten seien. Zudem gebe es Überlappungen mit den Arbeitsausfällen, die bereits bei der Kurzarbeit oder dem allgemeinen Krankenstand berücksichtigt sind. Rechnet man diese heraus, so verbleiben 63,5 Millionen ausgefallene Arbeitstage oder 1,4 ausgefallene Arbeitstage je Erwerbstätigem. Dies entspricht einem geschätzten Ausfallvolumen von 383 Millionen Stunden oder 8,4 Stunden je Erwerbstätigem.

Bezogen auf ein gesamtwirtschaftliches Arbeitsvolumen, das dem von fünf Monaten vor der Corona-Krise entspricht, ergibt sich ein Rückgang von knapp 1,5 Prozent, der durch die Einschränkungen in der vierten und fünften Infektionswelle direkt bei den Beschäftigten entsteht. Hinzu kommt der starke Rückgang, der aus Kurzarbeit resultiert.

Arbeitsausfälle in erster bis fünfter Corona-Welle im Vergleich

Allein aufgrund der hier beschriebenen Arbeitsausfälle durch erhöhten Krankenstand und Quarantänemaßnahmen dürfte die Arbeitszeit im Zeitraum von Oktober 2021 bis Februar 2022 um schätzungsweise 383 Millionen Stunden beziehungsweise 8,4 Stunden je Erwerbstätigem abgenommen haben. Daraus ergibt sich ein Rückgang von 1,5 Prozent bezogen auf das gesamtwirtschaftliche Arbeitsvolumen, das dem von fünf Monaten des Jahres 2019 entspricht. Die Arbeitszeitausfälle durch Kurzarbeit, Kündigungen oder unterbliebene Einstellungen sind dabei nicht inbegriffen.

Waren in der zweiten Welle vor allem die Schließungen von Kindertagesstätten und Schulen für einen großen Teil der Arbeitsausfälle verantwortlich, liegt der Schwerpunkt der vierten und fünften Welle auf der krankheitsbedingten Abwesenheit vom Arbeitsplatz.

Waren in der zweiten Welle vor allem die Schließungen von Kindertagesstätten und Schulen für einen großen Teil der Arbeitsausfälle verantwortlich, liegt der Schwerpunkt der vierten und fünften Welle auf der krankheitsbedingten Abwesenheit vom Arbeitsplatz. Vergleicht man die monatlich zusätzlich ausgefallenen Arbeitstage mehrerer exemplarischer Monate während der verschiedenen Infektionswellen, dann gingen im April 2020 0,8 Tage je Erwerbstätigem verloren und im Januar 2021 0,5 Tage. Auch im Februar 2022 entfielen im Schnitt 0,5 Tage auf jeden Erwerbstätigen, was einem zusätzlichen Arbeitsausfall von 140,3 Millionen Stunden entspricht.


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Schlagworte zum Thema:  Coronavirus, Krankschreibung, Arbeitszeit