Der DAV begrüßt das Vorhaben, die Ehefrau der Mutter ebenfalls sogleich als Elternstelle (Mutter) einzurichten. Unabhängig von einer Ehe soll dies auch durch Anerkennung ermöglicht werden und rückwirkend seit der Einführung der "Ehe für alle" im Jahr 2017 erfolgen können. Die Folgen einer Rückwirkung müssen dabei im Hinblick auf Kollisionen und Anfechtungstatbeständen allerdings besonders geregelt werden.

Kritisch sieht der DAV die Beibehaltung der binären Bezeichnungen für Mutter und Vater, denn auch im Hinblick auf die Regelungen im TSG, künftig SBGG, sollten die zum Zeitpunkt der Geburt (und künftig auch Elternschaftsvereinbarung) bestehenden rechtlichen Geschlechtsidentitäten maßgeblich für die Elternschaft und ihre Eintragung sein. Zur Vereinheitlichung der gesetzlichen Begrifflichkeit hält der DAV die Begriffe Elternstelle oder Elter für gut geeignet.

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