Wenn man nach den Zielen einer abstammungsrechtlichen Reform fragt, stellen sich zunächst viele konkrete Sachfragen. Sollte die Bedeutung des genetischen Faktors der Abstammung bei der Vaterschaft gestärkt werden? Oder wäre es richtiger, die Bereitschaft zur sozialen Verantwortungsübernahme mehr in den Vordergrund zu rücken? Sollte es weiterhin für ein Kind höchstens zwei Elternteile geben können? Sollte die gleichgeschlechtliche Elternschaft gestärkt werden?

Bei der Beantwortung dieser Einzelfragen ist man aber nicht völlig frei. Man sollte sich vielmehr vorab klarmachen, welche generellen Leitgedanken das Abstammungsrecht prägen müssen. Dabei geht es weniger um rechtspolitische Richtungsweisung, als um unverbrüchliche Vorgaben der Rechtsordnung als Ganzer. In diesem Rahmen drängen sich zwei ganz wichtige Punkte auf.

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