Kurz erwähnt, aber nicht näher ausgeführt sei schließlich, dass in – hoffentlich – näherer Zukunft nicht nur eine Reform des Abstammungsrechts, sondern auch ein modernes Fortpflanzungsmedizingesetz geschaffen werden sollte. Die Vorschläge zur Eltern-Kind-Zuordnung unterstellen daher, dass die Embryospende in Deutschland zweifelsfrei legal sein wird und dass darüber hinaus Eizellspende und eventuell sogar die Leihmutterschaft – jedenfalls unter beschränkten Bedingungen – zulässig sein werden.[17] Fragen nach den Auswirkungen der derzeitigen gesetzlichen Verbote von Zeugungen werden daher nicht erörtert.

[17] Vgl. z.B. Schumann, in: Rosenau, S. 155, 196.

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