Der Kindesmutter ist im Eilverfahren die elterliche Sorge für ein erst wenige Monate altes und damit besonders vulnerables Kind vorläufig zu entziehen, wenn ihr Lebensgefährte die beiden älteren Schwestern des Kindes in eindeutig sexualisierten bzw. kinderpornografischen Positionen fotografiert hat und die Mutter in Kenntnis dieser Fotos keine geeigneten Maßnahmen ergreift, um den Säugling vor ihrem Lebensgefährten zu schützen.

OLG Frankfurt, Beschl. v. 26.3.2018 – 1 UF 4/18

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge