Um ein nicht genehmes Gutachten auszuhebeln, werden von den Anwälten Aspekte im Gutachten aufgegriffen, die in der Regel keine Relevanz für Befund oder Beantwortung der Fragestellung haben. So wird vom Sachverständigen zu begründen verlangt, warum die Dauer der Gespräche mit den Parteien unterschiedlich war, oder es muss begründet werden, warum Testverfahren nur bei einem Elternteil angewandt worden sind und beim anderen nicht oder warum psychologische Verfahren nicht angewandt worden sind (was bei der Fülle von möglichen Testverfahren unsinnig erscheint).[48] Um dem vorzubeugen verfassen Sachverständige wiederum dazu langwierige und kostenintensive Ausführungen im schriftlichen Gutachten.
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