Ehevertrag
BGH, Beschl. v. 17.1.2018 – XII ZB 20/17
Zu den objektiven und subjektiven Voraussetzungen der Sittenwidrigkeit eines Ehevertrags mit einem von der Ausweisung bedrohten Ausländer aufgrund einer Gesamtschau der zu den Scheidungsfolgen getroffenen Regelungen (Fortführung von Senatsurt. v. 22.11.2006 – XII ZR 119/04, FamRZ 2007, 450 (m. Anm. Bergschneider), und von Senatsbeschl. v. 17.5.2006 – XII ZB 250/03, Fa-mRZ 2006, 1097 (m. Anm. Bergschneider)).
Unterhalt
BGH, Beschl. v. 31.1.2018 – XII ZB 133/17
a) Ein nicht geltend gemachter Unterhaltsanspruch kann grundsätzlich schon vor Eintritt der Verjährung und auch während der Hemmung nach § 207 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BGB verwirkt sein (Fortführung von Senatsurt. BGHZ 103, 62 = FamRZ 1988, 370 und Senatsbeschl. v. 16.6.1999 – XII ZA 3/99, FamRZ 1999, 1422).
b) Das bloße Unterlassen der Geltendmachung des Unterhalts oder der Fortsetzung einer begonnenen Geltendmachung kann das Umstandsmoment der Verwirkung nicht begründen (Anschl. an Senatsurt. v. 9.10.2013 – XII ZR 59/12, NJW-RR 2014, 195).
Güterrecht
BGH, Beschl. v. 31.1.2018 – XII ZB 175/17
Der Auskunftsanspruch nach § 1379 Abs. 1 S. 1 BGB kann auch zum Zwecke der Abwehr eines Anspruchs auf Zugewinnausgleich erhoben werden (Abgrenzung zum Senatsurt. v. 17.10.2012 – XII ZR 101/10, FamRZ 2013, 103).
b) Die Verjährung der wechselseitigen Auskunftsansprüche aus § 1379 BGB beginnt gleichzeitig mit der Verjährung des Zahlungsanspruchs auf Zugewinnausgleich, zu dessen Berechnung sie dienen sollen.
c) Durch die Stellung des Leistungsantrags im Zugewinnausgleichsverfahren wird nicht nur die Verjährung des Zahlungsanspruchs, sondern auch der wechselseitigen Auskunftsansprüche gemäß § 1379 BGB gehemmt.
Versorgungsausgleich
BGH, Beschl. v. 13.12.2017 – XII ZB 214/16
a) Wählt die hinsichtlich eines Anrechts im Sinne des Betriebsrentengesetzes ausgleichsberechtigte Person innerhalb einer vom Gericht nach § 222 Abs. 1 FamFG gesetzten Frist den Ausgleich in die Versorgungsausgleichskasse, liegt darin kein Verzicht auf die Ausübung des Wahlrechts nach § 15 Abs. 1 VersAusglG, sondern lediglich ein Verzicht auf den Ablauf der vom Gericht nach § 222 Abs. 1 FamFG gesetzten Frist.
b) Informiert die ausgleichsberechtigte Person, die auf den Ablauf der nach § 222 Abs. 1 FamFG gesetzten Frist zunächst verzichtet hatte, das Gericht vor einer Entscheidung und innerhalb der Frist darüber, dass sie das Wahlrecht nach § 15 Abs. 1 VersAusglG nunmehr anderweitig ausgeübt habe, muss das Gericht ihr Gelegenheit geben, bis zum Ablauf der nach § 222 Abs. 1 FamFG gesetzten Frist die Zustimmung des ausgewählten Versorgungsträgers gemäß § 222 Abs. 2 FamFG nachzuweisen.
BGH, Urt. v. 10.1.2018 – IV ZR 262/16
Zur Berechnung der Kürzung einer Betriebsrente bei einem öffentlich-rechtlichen Versorgungsträger infolge eines analogen Quasi-Splittings nach dem bis zum 31.8.2009 geltenden Versorgungsausgleichsrecht.
Abstammung
BGH, Beschl. v. 6.12.2017 – XII ZB 371/17
a) Der Antrag auf Aufhebung des zu einem Minderjährigen begründeten Annahmeverhältnisses kann nur gestellt werden, wenn seit der Annahme noch keine drei Jahre verstrichen sind.
b) Diese gesetzliche Regelung verstößt nicht gegen Verfassungs- oder Konventionsrecht.
Sorge- und Umgangsrecht
BVerfG, Beschl. v. 7.12.2017 – 1 BvR 1914/17
a) Zu den erforderlichen Feststellungen für die Übertragung der Alleinsorge auf einen Elternteil, wenn das Kind dem anderen Geschlecht angehören will (sog. "Geschlechtsidentitätsstörung").
b) In Sorgerechtsentscheidungen müssen die Instanzgerichte auch Feststellungen dazu treffen, welche Entwicklung aufgrund einer Sorgerechtsregelung in der nächsten Zukunft zu erwarten ist (hier: kurz- und mittelfristige Auswirkungen auf die Persönlichkeitsentwicklung eines Jungen, wenn der alleinsorgeberechtigte Elternteil dessen Wunsch, Mädchenkleidung zu tragen, nicht entgegenkommt).
Personenstandsrecht
BGH, Beschl. v. 29.11.2017 – XII ZB 345/17 und XII ZB 346/17
Setzt das ausländische Recht für eine Änderung des Personenstands eine geschlechtsumwandelnde Operation bzw. eine dauerhafte Fortpflanzungsunfähigkeit voraus, fehlt es an einer vergleichbaren Regelung i.S.d. § 1 Abs. 1 Nr. 3 lit. d TSG, sodass der in Deutschland lebende ausländische Transsexuelle mit einem unbefristeten Aufenthaltsrecht oder einer verlängerbaren Aufenthaltserlaubnis und einem dauerhaft rechtmäßigen Aufenthalt im Inland nach § 8 TSG antragsbefugt ist.
BGH, Beschl. v. 22.11.2017 – XII ZB 578/16
Wird die von einem Beteiligten begehrte Amtshandlung des Standesamts im Laufe des gerichtlichen Verfahrens nach § 49 Abs. 1 PStG vollzogen, ist das Anweisungsverfahren dadurch in der Hauptsache erledigt.
Betreuung
BGH, Beschl. v. 20.12.2017 – XII ZB 426/17
a) Als Person des Vertrauens i.S.v. § 274 Abs. 4 Nr. 1 FamFG kommen ausschließlich natürliche Personen in Betracht.
b) Zu einem für ein Ordensmitglied geführten Betreuungsverfahren kann die Ordensgemeinschaft nicht als Beteiligte hinzugezogen werden.
Verfahrensrecht
BGH, Beschl. v. 10.1.2018 – XII ZB 451/17
Zur Bewertung des vom Auskunftspflichtigen aufzuwendenden Zeitaufwands ist auf die Stundensätze zurückzugreifen, die...