OLG Braunschweig, 11.8.2016 – 1 WF 139/16, FamRB 2016, 421

Hat ein Beteiligter eines notariellen Grundstücksübertragungsvertrages die durch die Urkunde ausgelösten Kosten übernommen, so können die Aufwendungen des zur Vertretung der beteiligten Kinder bestellten Ergänzungspflegers gegen ihn als Übernahmeschuldner festgesetzt werden.

OLG Karlsruhe, Beschl. v. 19.3.2018 – 20 WF 37/18

Im Verfahren auf Erteilung der familiengerichtlichen Genehmigung zur Veräußerung eines Grundstücks, an dem der betroffene Minderjährige in ungeteilter Erbengemeinschaft mit anderen Miterben an einem Miteigentumsanteil beteiligt ist, bemisst sich der Verfahrenswert (lediglich) nach der Quote der gesamthänderischen Beteiligung des Minderjährigen an dem Miteigentumsanteil.

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