Sind beide Eltern berufstätig und Betreuungsplätze knapp, sind Großeltern die erste Wahl, wenn Eltern zusätzlicher Unterstützung bei der Kinderbetreuung bedürfen. Großeltern können die in der Kindertagesstätte nicht abgedeckten Randstunden oder den Ausfall von Eltern überbrücken, wenn nicht planbare Kinderkrankheiten oder unerwartete berufliche Termine den häuslichen Zeitplan außer Kraft setzen. Dann ist ihr Einsatz als Nothelfer gefragt. Andere Großeltern übernehmen gleich die ganze Tagesbetreuung. Die Kinderbetreuung bildet die häufigste Form regelmäßiger Unterstützung. Ungeachtet einer generellen Bereitschaft wollen Großeltern ihr Engagement gleichwohl selbst gestalten und nicht automatisch dazu verpflichtet sein.
Die Betreuung der Enkel ist primär eine Unterstützung der eigenen Kinder mit positiven Effekten für alle Beteiligten. Oma und Opa bieten für diese Aufgabe ideale Voraussetzungen. Für die Kinder sind Oma und Opa keine Unbekannten. Die Betreuung lässt sich ohne großen Aufwand organisieren. Vor allem haben Großeltern keine festen Öffnungszeiten und sind sehr flexibel einsetzbar. Berücksichtigen wir noch ihre bereits zuvor beschriebenen positiven Einflüsse auf die Entwicklung der Enkel, reicht die Bedeutung einer solchen Tätigkeit weit über eine Unterstützung bei der Berufstätigkeit hinaus.
Der Anteil der Großelternbetreuung bei intakten Familien und Alleinerziehenden ist in Deutschland nahezu gleich groß. Erhebliche Unterschiede sind aber beim zeitlichen Umfang festzustellen. Während in einem Paarhaushalt der wöchentliche Anteil meist 10 Stunden nicht übersteigt, nehmen Alleinerziehende die Großeltern in einem weitaus größeren zeitlichen Umfang in Anspruch – bei rund 15 % werden mehr als 40 Wochenstunden erreicht.
Wesentliche Voraussetzungen für eine verlässliche Betreuung sind neben der körperlichen und psychischen Leistungsfähigkeit vor allem räumliche Nähe und zeitliche Verfügbarkeit – zwei Faktoren, die sich ungünstig entwickeln. So hat sich im Durchschnitt die Wohnentfernung zu den eigenen Kindern vergrößert. Eine Erwerbstätigkeit beider Großeltern bei gleichzeitig verlängerter Lebensarbeitszeit verringert zusätzlich das bisher verfügbare Potenzial. Hier zeichnen sich langfristige Veränderungen ab. Zum Krisenmanagement wird vorgeschlagen, Zeit zwischen den Generationen umzuverteilen – also den Eltern Arbeitszeit zur Verfügung zu stellen, indem die Großeltern weniger arbeiten. Als Modell dient analog zur Elternzeit ein Ausbau der Großelternzeit. Bisher kann Großelternzeit nur unter so ungünstigen Voraussetzungen in Anspruch genommen werden (§ 15 Abs. 1a BEEG), dass sie in der Praxis kaum einmal relevant wird. Die im 8. Familienbericht wortreich beschriebenen Vorzüge des Modells – intensive Teilhabe am Aufwachsen der Enkel, Betreuung durch erziehungserfahrene Bezugspersonen, geringerer Bedarf an Krippenplätzen, zügige Rückkehr der Eltern in den Beruf – lassen befürchten, dass sich in einem Punkt nichts ändern würde: Großeltern sollen ihre Erwerbsarbeit für eine unentgeltliche Hilfe unterbrechen, ein Großelterngeld kennt das Gesetz bislang nämlich nicht. Der Gesetzgeber meinte zur Einführung der Großelternzeit, damit ein Leitbild aufzugreifen, das in der Familie "normal, üblich und selbstverständlich" sei. Damit hat er aber nur gezeigt, wie sehr er sich von einem traditionell-bürgerlichen Familienmodell hat leiten lassen, das in dieser Form längst von der Realität überholt ist. Solche idealisierenden Vorstellungen behindern die Suche nach Lösungen, die der Vielfalt familiärer Lebensformen gerecht werden können. Zwischen dem Ausbau staatlicher Strukturen und der Betreuungsintensität seitens der Großeltern besteht ein signifikanter Zusammenhang. Eine ausgewogene Kombination von zeitintensiver Betreuung durch institutionelle Träger, ergänzt durch eine sporadische Unterstützung seitens der Großeltern gilt als die effektivere Form familiärer Hilfen. Daher gehört es zu den aktuell wichtigsten gesellschaftlichen Aufgaben, die dafür erforderlichen Voraussetzungen zeitnah zu schaffen.
Eine breite Unterstützung bei der Kindesbetreuung ist besonders für getrenntlebende Eltern wichtig. Insofern ist der nach einer Trennung gar nicht so selten zu beobachtende Umzug mit den Kindern in die Nähe der eigenen Eltern eine naheliegende Reaktion. Denn wie vorstehend erwähnt, sind es vor allem die eigenen Verwandten, auf deren Hilfen man sich in Krisenzeiten am ehesten verlassen kann. Familienrechtliche Probleme sind damit vorgezeichnet. Gute Betreuungsmöglichkeiten bei den Großeltern werden durch den Ausschluss des anderen Elternteils oder auch der anderen Großeltern von der Betreuung sowie hohe Umgangskosten teuer erkauft.
Mit der Unterhaltsreform von 2008 wurde die Vereinbarkeit von Kinderbetreuung und Erwerbstätigkeit zu einem zentralen unterhaltsrechtlichen Thema – und damit auch die Betreuung durch die Großeltern. Die Sachverhalte lassen eine bunte Vielfalt von Betreuungsmuster...