Insbesondere die Entscheidungen des BGH zur externen Teilung fondsgebundener Anrechte[2] und zur Frage des Ausgleichswertes bei der VBL[3] haben bisher streitige Punkte geklärt. Auch die Entscheidung des BGH[4], dass die durch den Versorgungsausgleich verursachte Kürzung der Renten aus der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes in der Vergangenheit rechtswidrig zu hoch vorgenommen wurde, verdient besondere Beachtung.
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