Hier sollten regelmäßig Planunterlagen und Beschreibungen des Brandschutzkonzepts und der Rettungswege vorliegen.

 
Achtung

Fluchtwegfläche

Bei Gebäuden, in denen sich regelmäßig fremde, nicht ortskundige Personen (Hotels) oder viele Personen (Versammlungsstätten, Schulen, Bürogebäude, Verkaufsstätten etc.) aufhalten, sind Flucht- und Rettungswegpläne gefordert und müssen dauerhaft angebracht werden. Im Besonderen in der Gastronomie und bei Verkaufsstätten muss auf die Freihaltung der Rettungswege geachtet werden.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge