Forderungseinziehung mit Titulierung und Vollstreckung

Der Gläubiger hat den Rechtsdienstleister mit der Forderungsdurchsetzung beauftragt. Die Forderung wurde dann auch tituliert, nachdem der Schuldner nicht reagiert hat. Nachdem die Informationsbeschaffung den Arbeitgeber des Schuldners zutage gefördert hat, wurden für den Auftraggeber die Ansprüche des Schuldners auf Zahlung von Arbeitslohn gegen dessen Arbeitgeber nach §§ 829, 835 ZPO gepfändet.

Drittschuldner antwortet nur unvollständig

Der Arbeitgeber teilte im Wege der Drittschuldnererklärung mit, dass der Schuldner ca. 2.300 EUR netto verdiene und keine Unterhaltsberechtigungen vorliegen. Angaben zu Vorpfändungen hat der Arbeitgeber nicht gemacht. In der Folge hat der Arbeitgeber keine Zahlungen an den Rechtsdienstleister oder auch unmittelbar an den Gläubiger veranlasst. Der Gläubiger teilt dem Rechtsdienstleister mit, dass er davon ausgeht, dass die Angabe über die Einkommenshöhe nicht korrekt ist.

Was ist jetzt zu tun?

Wie ist die Vollstreckungssituation zu beurteilen? Kann man den Arbeitgeber dazu verpflichten, die Lohnabrechnungen des Schuldners bei einer Pfändung auszuhändigen?

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