Herausgabe von Arbeitsvertrag und Kontoauszügen

Wir betreiben im Auftrag des Gläubigers die Zwangsvollstreckung aus einem rechtskräftigen Urteil sowie einem Kostenfestsetzungsbeschluss. Wir haben den Arbeitslohn und das Konto gepfändet. Auszahlungen haben sich daraus nicht ergeben. Der Schuldner arbeitet allerdings im Unternehmen eines Verwandten. Nach der Drittschuldnererklärung erhält er kein pfändbares Arbeitseinkommen. Wir haben hieran aber Zweifel und würden uns gerne den Arbeitsvertrag und die Kontoauszüge – um zu sehen, ob das Arbeitseinkommen überhaupt auf diesem Konto eingeht – ansehen. Die Zweifel rühren auch daher, dass weder der Drittschuldner noch der Schuldner die Unterlagen herausgeben.

Wie können wir weiter vorgehen?

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