Rechtsmittel gegen Zwangsgeldbeschluss

Mit Beschluss vom 19.12.2022 verhängte das LG gegen die Schuldnerin zur Erzwingung einer unvertretbaren Handlung zugunsten der Staatskasse ein Zwangsgeld in Höhe von 500 EUR, ersatzweise für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden könne, für je 500 EUR einen Tag Zwangshaft.

Gegen diesen Beschluss hat die Schuldnerin beim OLG sofortige Beschwerde eingelegt, worauf das OLG den Beschluss in der Form des Nichtabhilfebeschlusses aufgehoben und den Zwangsgeldantrag der Gläubiger zurückgewiesen hat. Streitig ist nun noch der Gegenstand des Rechtsmittelverfahrens.

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