Der Titelgläubiger verstirbt

Unser ursprünglicher Mandant, der Erblasser, hat als Gläubiger einen Vollstreckungsbescheid gegen den Schuldner über eine Gesamtforderung von aktuell 5.679,18 EUR erwirkt. In der Folge wurde auch mehrfach die Vollstreckung – jeweils erfolglos – betrieben. Allerdings ist eine Lohnpfändung ausgebracht worden, die nunmehr – nach Jahren – einen pfändbaren Betrag ergibt, weil der Schuldner seine Wochenarbeitszeit aufgestockt hat.

Der Gläubiger ist inzwischen verstorben und von seiner Ehefrau und seinen beiden Kindern beerbt worden. Wir fragen uns nun, wie wir den pfändbaren Betrag realisieren können.

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