AG lehnt PfÜB wegen fehlender Vollmacht ab

Das AG hat den Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses (PfÜB), den die RAin im Namen der Gläubigerin gestellt hat, zu Recht zurückgewiesen, da die RAin ihre Vollmacht nicht ordnungsgemäß nachgewiesen hat. Die übersandte notariell beglaubigte Fotokopie der Inkassovollmacht der Gläubigerin reicht hierzu nicht aus.

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