Zusammenfassung
Die unentgeltliche Aufnahme im Haushalt des Arbeitgebers (Verpflegung, Wohnung, Heizung und Beleuchtung) wird unter dem Begriff "freie Kost und Logis" oder auch "freie Station" zusammengefasst. Diese Sachbezüge sind als Arbeitslohn zu erfassen. Für die Bewertung von Sachbezügen gelten im Steuerrecht besondere Vorschriften, ggf. sind die sog. Sachbezugswerte anzusetzen.
Lohnsteuer: Die steuerlichen Bewertungsvorschriften für nicht in Geld bestehende Lohnbestandteile (Einnahmen) enthält § 8 EStG, der im Interesse der einheitlichen Lohnermittlung auf die Sachbezugswerte der Sozialversicherung verweist. Umfangreiche Erläuterungen und Verweise enthalten die Verwaltungsvorschriften R 8.1 Abs. 4-8 LStR und H 8.1 Abs. 5-7 LStH.
Sozialversicherung: Die amtlichen Sachbezugswerte werden jedes Jahr von der Bundesregierung in der Sozialversicherungsentgeltverordnung (§ 2 SvEV) festgelegt.
Arbeitsrecht
1 Vertragliche Verpflichtung
Eine Verpflichtung des Arbeitgebers, seinem Arbeitnehmer unentgeltlich eine Unterkunft zur Verfügung zu stellen sowie ebenfalls unentgeltlich Mahlzeiten zu gewähren, kann sich nur aus einer entsprechenden vertraglichen Verpflichtung ergeben. Kommt der Arbeitgeber in Annahmeverzug, schuldet er neben der Barvergütung dem Arbeitnehmer auch evtl. vereinbarte Sachbezüge wie Kost und Logis. Dies gilt auch, wenn der Arbeitnehmer krank oder im Urlaub ist und aus diesen Gründen die Sachbezüge nicht unmittelbar annehmen kann. In solchen Fällen ist ihr tatsächlicher Verkehrswert festzustellen und dem Arbeitnehmer in bar auszugleichen.
Sachleistungen bei Ausbildungsverhältnissen
Zu beachten ist noch § 17 Abs. 6 Berufsbildungsgesetz (BBiG), wonach die Anrechnung von Sachleistungen auf den Ausbildungsvergütungsanspruch 75 % der Bruttovergütung nicht überschreiten darf.
Endet das Arbeitsverhältnis, ist die zur Verfügung gestellte Dienstwohnung zu räumen, ohne dass es einer besonderen Kündigung bedarf.
2 Anrechenbarkeit auf den Mindestlohn
Die Höhe der Werte für Kost und Logis sind § 2 SvEV zu entnehmen. Zu beachten ist, dass Kost und Logis ausschließlich bei Saisonarbeiten auf den Mindestlohn angerechnet werden dürfen. Dabei darf der gesetzliche Mindestlohn nicht unterschritten werden und die Anrechnung der Sachleistungen darf die Höhe des pfändbaren Teils des Arbeitsentgelts nicht übersteigen.
Ob ein Arbeitnehmer unter Berücksichtigung von Sachleistungen seinen Mindestlohn erhält, ist in jedem Einzelfall unter Beachtung der Pfändungsfreigrenzen zu prüfen.
Lohnsteuer
1 Bewertung der freien Kost und Logis
Die Sozialversicherungsentgeltverordnung regelt, dass unentgeltlich gewährte Kost und Unterkunft mit den amtlichen Sachbezugswerten zu bewerten sind. Diese Bewertung ist sowohl für die Lohnsteuer als auch für die Sozialversicherung bindend. Dies führt regelmäßig zu Steuerersparnissen, weil der für den Steuerabzug maßgebende Wertansatz in diesen Fällen fast immer niedriger ist als der tatsächliche Wert des Sachbezugs. Die unentgeltliche Wohnraumüberlassung wird steuer- und beitragsrechtlich unterschiedlich bewertet, je nachdem, ob es sich um eine Wohnung oder eine Unterkunft handelt.