(1) Die Aktivseite der Gesamtbilanz ist mindestens wie folgt in der angegebenen Reihenfolge zu gliedern:
1 |
Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital |
2 |
Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebs und der Verwaltung |
3 |
Anlagevermögen |
3.1 |
Immaterielle Vermögensgegenstände |
3.1.1 |
Gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten |
3.1.2 |
Geleistete Zuwendungen |
3.1.3 |
Gezahlte Investitionszuschüsse |
3.1.4 |
Geschäfts- oder Firmenwert |
3.1.5 |
Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände |
3.2 |
Sachanlagen |
3.2.1 |
Wald, Forsten |
3.2.2 |
Sonstige unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte |
3.2.3 |
Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte |
3.2.4 |
Infrastrukturvermögen |
3.2.5 |
Bauten auf fremdem Grund und Boden |
3.2.6 |
Kunstgegenstände, Denkmäler |
3.2.7 |
Maschinen, technische Anlagen, Fahrzeuge |
3.2.8 |
Betriebs- und Geschäftsausstattung |
3.2.9 |
Pflanzen und Tiere |
3.2.10 |
Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau |
3.3 |
Finanzanlagen |
3.3.1 |
Anteile an verbundenen Unternehmen |
3.3.2 |
Ausleihungen an verbundene Unternehmen |
3.3.3 |
Beteiligungen |
3.3.4 |
Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht |
3.3.5 |
Sondervermögen, Zweckverbände, Anstalten des öffentlichen Rechts, rechtsfähige kommunale Stiftungen |
3.3.6 |
Ausleihungen an Sondervermögen, Zweckverbände, Anstalten des öffentlichen Rechts, rechtsfähige kommunale Stiftungen |
3.3.7 |
Sonstige Wertpapiere des Anlagevermögens |
3.3.8 |
Sonstige Ausleihungen |
4 |
Umlaufvermögen |
4.1 |
Vorräte |
4.1.1 |
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe |
4.1.2 |
Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen |
4.1.3 |
Fertige Erzeugnisse, fertige Leistungen und Waren |
4.1.4 |
Geleistete Anzahlungen auf Vorräte |
4.2 |
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände |
4.2.1 |
Öffentlich-rechtliche Forderungen, Forderungen aus Transferleistungen |
4.2.2 |
Privatrechtliche Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
4.2.3 |
Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht |
4.2.4 |
Forderungen gegen Gesellschafter, Träger oder Mitglieder |
4.2.5 |
Forderungen gegen den sonstigen öffentlichen Bereich |
4.2.6 |
Forderungen nach dem Krankenhausfinanzierungsrecht |
4.2.7 |
Sonstige Vermögensgegenstände |
4.3 |
Wertpapiere des Umlaufvermögens |
4.3.1 |
Eigene Anteile |
4.3.2 |
Sonstige Wertpapiere des Umlaufvermögens |
4.4 |
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei der Europäischen Zentralbank, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks |
5 |
Ausgleichsposten nach dem Krankenhausfinanzierungsrecht |
5.1 |
Ausgleichsposten aus Darlehensförderung |
5.2 |
Ausgleichsposten aus Eigenmittelförderung |
6 |
Ausgleichsposten für latente Steuern |
7 |
Rechnungsabgrenzungsposten |
7.1 |
Disagio |
7.2 |
Sonstige Rechnungsabgrenzungsposten |
8 |
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag. |
(2) Die Passivseite der Gesamtbilanz ist mindestens wie folgt in der angegebenen Reihenfolge zu gliedern:
1 |
Eigenkapital |
1.1 |
Gezeichnetes Kapital |
1.2 |
Kapitalrücklage |
1.3 |
Allgemeine Rücklage |
1.4 |
Zweckgebundene Rücklagen |
1.5 |
Gewinnrücklagen |
1.6 |
Gesamtergebnisvortrag |
1.7 |
Gesamterfolg |
1.8 |
Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter |
1.9 |
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
2 |
Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung |
3 |
Sonderposten |
3.1 |
Sonderposten für Belastungen aus dem kommunalen Finanzausgleich |
3.2 |
Sonderposten zum Anlagevermögen |
3.2.1 |
Sonderposten aus Zuwendungen |
3.2.2 |
Sonderposten aus Beiträgen und ähnlichen Entgelten |
3.2.3 |
Sonderposten aus Anzahlungen für Anlagevermögen |
3.3 |
Sonderposten für den Gebührenausgleich |
3.4 |
Sonderposten mit Rücklageanteil |
3.5 |
Sonderposten aus Grabnutzungsentgelten |
3.6 |
Sonderposten aus Anzahlungen für Grabnutzungsentgelte |
3.7 |
Sonstige Sonderposten |
4 |
Rückstellungen |
4.1 |
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen |
4.2 |
Steuerrückstellungen |
4.3 |
Rückstellungen für latente Steuern |
4.4 |
Sonstige Rückstellungen |
5 |
Verbindlichkeiten |
5.1 |
Anleihen |
5.2 |
Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen |
5.3 |
Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen |
5.4 |
Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen |
5.5 |
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen |
5.6 |
Verbindlichkeiten aus der Annahme gezogener Wechsel und der Ausstellung eigener Wechsel |
5.7 |
Verbindlichkeiten aus Transferleistungen |
5.8 |
Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht |
5.9 |
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern, Trägern oder Mitgliedern |
5.10 |
Verbindlichkeiten gegenüber dem sonstigen öffentlichen Bereich |
5.11 |
Verbindlichkeiten nach dem Krankenhausfinanzierungsrecht |
5.12 |
Sonstige Verbindlichkeiten |
6 |
Rechnungsabgrenzungsposten. |
(3) 1Die Zuordnung der von den Tochterorganisationen übernommenen Vermögens- und Schuldposten zu den in Absätzen 1 und 2 bestimmten Posten kann nach Maßgabe des überwiegenden Posteninhalts erfolgen. 2Eine Aufteilung der übernommenen Posten ist insoweit entbehrlich. 3§ 2 Abs. 2 gilt entsprechend.
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