Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales[1] [Bis 31.07.2022: Der Bundesminister für Arbeit] erläßt nach Anhörung der Spitzenorganisationen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer (§ 12 des Tarifvertragsgesetzes) Richtlinien über die Bemessung der Vergütung.
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