Gewerberaummietverträge können – wie auch Mietverträge über Wohnraum – grundsätzlich formfrei abgeschlossen werden, d. h.
- mündlich,
- schriftlich,
- per E-Mail, per SMS, WhatsApp etc.,
- per Fax oder
- stillschweigend durch sog. schlüssiges Verhalten (konkludentes Handeln).
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