Vertrag
zwischen
X-Beteiligungs GmbH |
(Adresse) |
A |
(Adresse) |
und
über den Eintritt des B in die X-GmbH & Co. KG.
Präambel
An der X-GmbH & Co. KG mit Sitz in ........................., eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts ......................... unter HRA ........................., sind die X-Beteiligungs GmbH als Komplementärin und A als Kommanditist beteiligt. Die X-Beteiligungs GmbH ist am Vermögen der X-GmbH & Co. KG nicht beteiligt. A ist somit am Vermögen der X-GmbH & Co. KG zu 100 % beteiligt. Seine eingezahlte und als Haftsumme im Handelsregister eingetragene Kommanditeinlage beträgt 100.000 EUR. Der Saldo seines Rücklagekontos und Verlustvortragskontos beträgt zum 31.12.......................... 50.000 EUR. Die stillen Reserven der X-GmbH & Co. KG belaufen sich auf 100.000 EUR. Die X-Beteiligungs GmbH und A haben mit Gesellschafterbeschluss vom ......................... beschlossen, B als weiteren Kommanditisten aufzunehmen. A und B sollen nach dem Beitritt des B jeweils in Höhe von 50 % am Vermögen der X-GmbH & Co. KG beteiligt sein. Zu diesem Zweck treffen die X-Beteiligungs GmbH, A und B folgende Vereinbarung:
§ 1
(1) |
B tritt in die X-GmbH & Co. KG als Kommanditist ein und erbringt eine Bareinlage in das Vermögen der Gesellschaft in Höhe von insgesamt 250.000 EUR. |
(2) |
Von seiner Einlage gemäß Abs. 1 leistet B den Betrag von 100.000 EUR als Kommanditeinlage, die seinem Kapitalkonto gutgeschrieben wird und als seine Haftsumme in das Handelsregister eingetragen wird. In Höhe von 50.000 EUR wird die Einlage des B seinem Rücklagekonto gutgeschrieben. In Höhe von 100.000 EUR leistet B ein Aufgeld zur Abgeltung der im Gesellschaftsvermögen vorhandenen stillen Reserven, an denen B zukünftig zu 50 % beteiligt ist. Das Aufgeld wird den Rücklagekonten von A und B im Verhältnis ihrer Beteiligung am Gesellschaftsvermögen gutgeschrieben. |
(3) |
Die Einlage gemäß Abs. 1 ist fällig am ......................... Sie ist zu zahlen auf das Konto der Gesellschaft bei der ......................... Bank, IBAN ..........................., BIC ......................... |
§ 2
B tritt der Gesellschaft mit Wirkung zum Zeitpunkt seiner Eintragung im Handelsregister bei. Im Innenverhältnis gilt sein Eintritt am ......................... als erfolgt. Von diesem Zeitpunkt an ist B am Gewinn und Verlust der Gesellschaft beteiligt.
§ 3
Für das Verhältnis der Parteien untereinander gilt der Gesellschaftsvertrag vom ........................., der als Anlage diesem Vertrag beigefügt ist und dem B hiermit ausdrücklich zustimmt.
§ 4
Nach dem Eintritt des B sind A und B an dem Gesellschaftsvermögen der X-GmbH & Co. KG entsprechend dem Verhältnis ihrer Kommanditeinlagen je zur Hälfte beteiligt.
§ 5
(1) |
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages nichtig, unwirksam oder undurchführbar sein, so berührt das nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Anstelle der nichtigen, unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen tritt eine Regelung, die dem tatsächlich und wirtschaftlich von den Vertragsparteien Gewollten am nächsten kommt. Beruht die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einer Bestimmung auf einem darin festgelegten Maß der Leistung oder der Zeit (Frist oder Termin), gilt das der Bestimmung am nächsten kommende zulässige Maß als vereinbart. Gleiches gilt für etwaige Lücken des Vertrages. |
(2) |
Die Kosten für die Anmeldung im Handelsregister trägt die Gesellschaft. |
Ort, Datum
................................... |
................................... |
X-Beteiligungs GmbH |
A |
................................... |
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B |
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