Personenkreis

Der Personenkreis, dessen Haftpflichtrisiken versichert sind, wird in den Versicherungsbedingungen bzw. den jeweiligen Versicherungspolicen ausdrücklich aufgeführt. Neben demjenigen, der die Police als Versicherungsnehmer in seiner Eigenschaft als Eigentümer, Mieter, Pächter, Bauherr, Unternehmen etc. abschließt, können Familienangehörige, Hilfspersonen, Betriebsangehörige etc. im Hinblick auf ihre persönliche Haftung mitversichert sein. Die Einzelheiten ergeben sich aus den einschlägigen Versicherungsbedingungen, die den jeweiligen Verträgen zugrunde liegen.

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