Die Berufung wird durch Einreichung eines Schriftsatzes beim Berufungsgericht eingelegt (Berufungsschrift).[1]
Die Berufungsschrift muss enthalten:
- die genaue Bezeichnung des Berufungsklägers und des Berufungsbeklagten,
- die Bezeichnung des Urteils, gegen das die Berufung gerichtet wird, unter Angabe des erstinstanzlichen Gerichtes, des Verkündungsdatums und des Aktenzeichens der Entscheidung,
- die Erklärung, dass gegen dieses Urteil Berufung eingelegt werde,
- die Unterschrift des postulationsfähigen Prozessbevollmächtigten (= Rechtsanwalt)[2],
- eine Ausfertigung oder beglaubigte Abschrift des angefochtenen Urteils.[3]
Dieser Schriftsatz muss zu diesem Zeitpunkt noch keinen Antrag enthalten und auch der Umfang der Berufung muss noch nicht abschließend festgelegt sein.
Muster: Berufungsschriftsatz (ohne Begründung)
An das Landgericht ________
_______________
_______________
In dem Rechtsstreit |
der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ____________-Straße Nr. ____ (PLZ, Ort),
vertreten durch den Verwalter ____________ (Name), ______________ (Straße, PLZ, Ort)
– Klägerin/ Berufungsklägerin –
Prozessbevollmächtigter: ____________ (Name), ______________ (Straße, PLZ, Ort)
gegen
___________ (Name), wohnhaft ______________ (PLZ, Ort)
– Beklagter / Berufungsbeklagter –
Prozessbevollmächtigter des 1. Rechtszugs: ____________ (Name), ______________ (Straße, PLZ, Ort)
Aktenzeichen 1. Instanz: ____________
Namens und in Vollmacht der Klägerin und Berufungsklägerin lege ich gegen das am ______ verkündete und am ______ zugestellte Urteil des Amtsgerichtes ________, ________ [Aktenzeichen]
Berufung |
ein. Anträge und Begründung bleiben der Berufungsbegründungsschrift vorbehalten. Die Urteilsausfertigung, deren Rückgabe erbeten wird, sowie beglaubigte und einfache Abschrift sind beigefügt.
Rechtsanwalt/Rechtsanwältin
Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen