Die Berufung wird durch Einreichung eines Schriftsatzes beim Berufungsgericht eingelegt (Berufungsschrift).[1]

Die Berufungsschrift muss enthalten:

  • die genaue Bezeichnung des Berufungsklägers und des Berufungsbeklagten,
  • die Bezeichnung des Urteils, gegen das die Berufung gerichtet wird, unter Angabe des erstinstanzlichen Gerichtes, des Verkündungsdatums und des Aktenzeichens der Entscheidung,
  • die Erklärung, dass gegen dieses Urteil Berufung eingelegt werde,
  • die Unterschrift des postulationsfähigen Prozessbevollmächtigten (= Rechtsanwalt)[2],
  • eine Ausfertigung oder beglaubigte Abschrift des angefochtenen Urteils.[3]

Dieser Schriftsatz muss zu diesem Zeitpunkt noch keinen Antrag enthalten und auch der Umfang der Berufung muss noch nicht abschließend festgelegt sein.

 

Muster: Berufungsschriftsatz (ohne Begründung)

An das Landgericht ________

_______________

_______________

 
In dem Rechtsstreit

der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ____________-Straße Nr. ____ (PLZ, Ort),

vertreten durch den Verwalter ____________ (Name), ______________ (Straße, PLZ, Ort)

– Klägerin/ Berufungsklägerin –

Prozessbevollmächtigter: ____________ (Name), ______________ (Straße, PLZ, Ort)

gegen

___________ (Name), wohnhaft ______________ (PLZ, Ort)

– Beklagter / Berufungsbeklagter –

Prozessbevollmächtigter des 1. Rechtszugs: ____________ (Name), ______________ (Straße, PLZ, Ort)

Aktenzeichen 1. Instanz: ____________

Namens und in Vollmacht der Klägerin und Berufungsklägerin lege ich gegen das am ______ verkündete und am ______ zugestellte Urteil des Amtsgerichtes ________, ________ [Aktenzeichen]

 
Berufung

ein. Anträge und Begründung bleiben der Berufungsbegründungsschrift vorbehalten. Die Urteilsausfertigung, deren Rückgabe erbeten wird, sowie beglaubigte und einfache Abschrift sind beigefügt.

Rechtsanwalt/Rechtsanwältin

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