Neben der Miete werden für alle anfallenden und umlagefähigen Betriebskosten i. S. d. § 2 BetrKV Pauschalen oder Vorauszahlungen erhoben.

 
Praxis-Beispiel

Nettokaltmiete

 
  Miete 500,00 EUR  
  Vorauszahlung für Heizung/Warmwasser 50,00 EUR  
  Vorauszahlung oder Pauschale für übrige Betriebskosten 50,00 EUR  
  oder    
  Miete 500,00 EUR  
  Vorauszahlung für sämtliche Betriebskosten 100,00 EUR  
 
Achtung

Ausschluss der Kostenverteilung widerspricht HeizKV

Welche Mietstruktur auch vereinbart wird: Sofern durch sie eine Verteilung und Abrechnung der Kosten für Heizung und Warmwasser ausgeschlossen wird, widerspricht sie den Bestimmungen der HeizKV.

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