rechtskräftig
Entscheidungsstichwort (Thema)
Berechtigung der Ausbildung zum ”Tax Technician“ in Irland zur Steuerberaterprüfung
Leitsatz (redaktionell)
- Liegt ein reglementierter Beruf nach Art. 13 Abs. 1 EG-RL 2005/36 im Aufnahmemitgliedstaat (hier: Deutschland) und dem Herkunftsmitgliedstaat (hier: Irland) vor, ist gemäß Art. 13 Abs. 1 EG-Richtlinie 2005/36 demjenigen, der einen Befähigungs- oder Ausbildungsnachweis besitzt, der ihn zur Aufnahme oder Ausübung des Berufs im anderen Mitgliedstaat berechtigt, vorbehaltlich Art. 13 Abs. 4 EG Richtlinie 2005/36, auch im Aufnahmemitgliedstaat die Aufnahme und Ausübung des Berufs zu gestatten. Begleitende Ausgleichsmaßnahmen, z.B.: Anpassungslehrgang, Eignungsprüfung, sind dabei möglich (Art. 14 EG-Richtlinie 2005/36).
- Liegt hingegen ein im Herkunftsmitgliedstaat nicht reglementierter Beruf vor, muss gemäß Art. 13 Abs. 2 EG-Richtlinie 2005/36 für eine Anerkennung der Berufsqualifikation grundsätzlich eine Berufspraxis nachgewiesen und Befähigungs- bzw. Ausbildungsnachweise vorgelegt werden.
- § 37a Abs. 2 StBerG bezieht sich lediglich auf reglementierte Berufe im Sinne der Richtlinie, während die Regelungen des Abs. 3 S. 5-7 nicht reglementierte Berufe betreffen und parallel zu Abs. 2 anwendbar sind.
- § 37a StBerG ist im Lichte der EG-Richtlinie 2005/36 dahingehend zu verstehen, dass ein Zugang zur Prüfung nach § 37 Abs. 2 StBerG grundsätzlich nur nach erfolgreichem Absolvieren des Examens als ”Chartered Tax Advisor“ oder gemäß § 37 Abs. 2 S. 3, 4 StBerG durch erbringen gleichgestellter Nachweise möglich ist, weil es sich hierbei um einen reglementierten Beruf handelt.
- Gleichwohl ist trotz der Existenz dieses Berufes als reglementiertem Beruf parallel zu prüfen, ob eine Zulassung zur Steuerberaterprüfung nach den Regeln für nicht reglementierte Berufe möglich ist.
Normenkette
StBerG § 37a Abs. 2-3; Richtlinie 2005/36/EG Art. 13
Streitjahr(e)
2018
Tatbestand
Die Beteiligten streiten um die Rechtmäßigkeit einer verbindlichen Auskunft hinsichtlich der Frage, ob die Ausbildung zum ”Tax Technician“ in Irland zur Ablegung einer Steuerberaterprüfung in Sonderfällen gem. § 37a Steuerberatungsgesetz (StBerG) berechtigt.
Der Inhalt der Ausbildung zum ”Tax Technician“ wird vom Irish Tax Institute wie folgt beschrieben (Blatt A 1 – 4, 1 - 8 Ordner):
”[…]
This practical course covers the fundamentals of income tax, business taxes, capital taxes and VAT, building a solid foundation in the fundamentals oft the Irish tax system. It also covers the relevant accounting and legal principles als well as an overview of company filing obligations.
[…]“
”Tax Technician Qualification
The Tax Technician programme gives students the knowledge and skills to deal with practical tax issues for both individuals an companies.“
Es sind vier dreistündige schriftliche Prüfungen in den Bereichen ”Income Tax & Payroll Fundamentals“, ”Capital Taxes Fundamentals“, ”Corporation Tax Fundamentals“ und ”VAT Fundamentals“ zu absolvieren, die innerhalb von zwei Jahren nach Einschreibung erfolgreich abgeschlossen werden müssen (Blatt A 1 – 27, 40 Ordner). Wegen der weiteren Einzelheiten der Lerninhalte der Module wird verwiesen auf Blatt A 1 – 9 f., 28 ff. Ordner. Die Module müssen innerhalb von zwei Jahren nach Einschreibung erfolgreich abgeschlossen werden (Blatt A 1 – 40). Nach erfolgreicher Absolvierung der Ausbildung zum“Tax-Technician“ können sich die Absolventen zu einer Ausbildung zum ”Chartered Tax Adviser“ anmelden. Das Ziel dieser Ausbildung, die sich in drei Teile gliedert, ist es, den Teilnehmern ”detailed tax knowledge and the requisite professional skills to work als Chartered Tax Advisors (CTA) (Blatt A 1 – 8)“ zu geben.
Mit E-Mail vom 05.01.2017 (Blatt 66 Gerichtsakte 9 K 972/18) teilte das Irish Tax Institute dem Kläger mit, dass die Ausbildung ein ”practical programme focused heavily on tax compliance“ sei. ”This will not to be sufficiant for you to give detailed tax advice to companies […].“ ”It is not a requirement to hold a specific qualification to practice as a tax advisor in Ireland. However the CTA [i.e. Chartered Tax Advisor] qualification is a professional tax qualification which is recognised by employers and held in a high regard in the market place.“
Bzgl. der verbindlichen Auskunft stellt sich der Sachverhalt wie folgt dar:
Der Kläger versuchte zwei Mal ohne Erfolg, die Steuerberaterprüfung zu absolvieren. Wegen des Werdegangs seiner beruflichen Tätigkeit wird verwiesen auf die vom Kläger erstellte tabellarische Übersicht auf Blatt 62 f., 65 f. Ordner.
Mit Datum vom 09.03.2018 (Blatt 61 ff. Ordner) stellte der Kläger einen Antrag auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft, ob für den Fall des erfolgreichen Absolvierens der Ausbildung als ”Tax Technician“ in Irland die Voraussetzungen für die Zulassung zur Steuerberaterprüfung nach § 37a StBerG erfüllt seien. Der Kläger beabsichtige in absehbarer Zeit, diese Ausbildung beim Irish Tax Institute in Irland zu beginnen, für die die Ausbildungsu...