Die Pauschalen sind gemäß dem mit Wirkung ab 1.1.2002 in das Gesetz eingefügten und mit Wirkung ab 1.1.2004 neu gefassten § 26 Abs. 4 II. BV indexiert, d. h. an den Lebenshaltungskostenindex gekoppelt. Danach verändern sie sich am 1.1.2005 und am 1. Januar eines jeden darauffolgenden 3. Jahres um den Prozentsatz, um den sich der vom Statistischen Bundesamt festgestellte Verbraucherpreisindex für Deutschland (VPI) für den der Veränderung vorausgehenden Monat Oktober gegenüber dem VPI für den der letzten Veränderung vorausgehenden Monat Oktober erhöht oder verringert hat.

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