Zwischen
.............................................................
[Name und Adresse]
vertreten durch
.............................................................
[Name des Vertretungsberechtigten]
- nachfolgend "Arbeitgeber" genannt -
und
.............................................................
[Name und Adresse des Betriebsrats]
vertreten durch den/die Betriebsratsvorsitzenden
.............................................................
- nachfolgend "Betriebsrat" genannt -
wird folgender Interessenausgleich geschlossen:
Präambel
Der Arbeitgeber betreibt am Standort .... einen Betrieb mit insgesamt .... Mitarbeitern.
Alternativ
Variante 1: Betriebseinschränkung
Aufgrund der schwierigen Marktsituation/des pandemiebedingten globalen Wirtschaftseinbruchs und der nachhaltig rückläufigen Auftragslage sieht sich der Arbeitgeber dazu gezwungen, .... der .... Arbeitsplätze abzubauen und damit den Personalbestand an die tatsächlich gegebene Beschäftigungslage anzupassen.
Alternativ
Variante 2: Betriebsstilllegung
Aufgrund der schwierigen Marktsituation/des pandemiebedingten globalen Wirtschaftseinbruchs und der nachhaltig rückläufigen Auftragslage sieht sich der Arbeitgeber dazu gezwungen, den Betrieb in .... vollständig zu schließen. Alle Arbeitsplätze im Betrieb am Standort .... werden zum .... ersatzlos wegfallen.
Alternativ
Variante 3: Betriebsverlagerung
Aufgrund der schwierigen Marktsituation/des pandemiebedingten globalen Wirtschaftseinbruchs und der nachhaltig rückläufigen Auftragslage sieht sich der Arbeitgeber dazu gezwungen, Teile des Betriebs an andere Standorte zu verlagern. Ohne diese Synergie-Effekte kann der Betrieb wirtschaftlich nicht mehr fortgeführt werden.
Alternativ
Variante 4: Betriebsspaltung
Aufgrund der schwierigen Marktsituation/des pandemiebedingten globalen Wirtschaftseinbruchs und der nachhaltig rückläufigen Auftragslage sieht sich der Arbeitgeber dazu gezwungen, einzelne Bereiche des Betriebs auf mehrere zukünftig selbstständig geführte Unternehmen aufzuspalten. Hierdurch sollen Kompetenzen der einzelnen Bereiche aufrechterhalten und weiter ausgebaut werden. Ohne diese Spezifizierung ist der Betrieb als Ganzes nicht mehr wirtschaftlich fortzuführen.
Alternativ
Variante 5: Betriebsübergang
Aufgrund der schwierigen Marktsituation/des pandemiebedingten globalen Wirtschaftseinbruchs und der nachhaltig rückläufigen Auftragslage sieht sich der Arbeitgeber dazu gezwungen, einzelne Bereiche des Betriebes zu veräußern.
FORTSETZUNG PRÄAMBEL
Der Betriebsrat missbilligt die Maßnahme, kann sie jedoch von Rechts wegen nicht verhindern, er sieht alle Möglichkeiten, den Arbeitgeber davon zu überzeugen, von den geplanten Maßnahmen Abstand zu nehmen, als ausgeschöpft an. Die Betriebsparteien sind sich darüber einig, dass die Maßnahme möglichst sozialverträglich durchgeführt werden soll. Dies voraussendend vereinbaren die Parteien den folgenden Interessenausgleich:
§ 1 Geltungsbereich
Alternativ
Variante 1: Geltung für alle Mitarbeiter
Dieser Interessenausgleich gilt für alle im Betrieb .... tätigen Mitarbeiter.
Alternativ
Variante 2: Geltung für einzelne Bereiche
Diese Betriebsvereinbarung gilt nur für die Abteilungen ....
Alternativ
Variante 3: Geltung für einzelne Personengruppen
Diese Betriebsvereinbarung gilt für alle Mitarbeiter, die zum Zeitpunkt des Abschlusses des Interessenausgleichs in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitgeber stehen und deren Arbeitsplatz aufgrund der in diesem Interessenausgleich beschriebenen Maßnahmen entfallen wird. Nicht vom Interessenausgleich erfasst sind Mitarbeiter, deren Arbeitsverhältnis aus wichtigem Grund verhaltensbedingt außerordentlich beendet wird, deren Arbeitsverhältnis befristet ist und Auszubildende.
Diese Betriebsvereinbarung gilt nicht für die leitenden Angestellten im Sinne des § 5 Abs. 3 BetrVG.
§ 2 Betriebsänderung
Alternativ
Variante 1: Betriebseinschränkung
- Die Betriebsänderung besteht aus einem Abbau an Arbeitsplätzen im Rahmen einer Anpassung des Personalbestands an den gegenwärtig bestehenden und zukünftig prognostizierten Beschäftigungsbedarf. Die Betriebsänderung beruht auf einer unternehmerischen Entscheidung der Geschäftsleitung/der Geschäftsführung/des Vorstandes vom .... Hierdurch wird ein Personalabbau in mehreren Abteilungen notwendig.
Folgende Personalreduktion wird vorgenommen:
Abteilung |
Gegenwärtiger Personalbestand |
Zukünftiger Personalbedarf |
Reduktion |
Verwaltung |
24 |
20 |
4 |
Produktion |
50 |
40 |
10 |
Verkauf |
30 |
15 |
15 |
Qualitätsmanagement |
5 |
3 |
2 |
Facility Management |
6 |
4,5 |
1,5 |
Alternativ
Variante 2: Betriebsstilllegung mit bereits durchgeführter Sozialauswahl
- Die Betriebsänderung besteht aus einer Betriebsschließung unter Wegfall aller Arbeitsplätze im Betrieb. Der letzte Verkaufstag/Produktionstag im Betrieb wird voraussichtlich der .... sein (Datum der Betriebsstilllegung).
- Die Betriebsstilllegung beruht auf einer unternehmerischen Entscheidung der Geschäftsleitung/der Geschäftsführung/des Vorstandes vom ......