Rz. 153

Sofern die Geschäftsführung aus mehreren Personen besteht, können diese den sogenannten Verwaltungsrat (consiglio d’amministrazione) bilden, wobei in der Gründungsurkunde bereits festgelegt werden kann, ob seine Mitglieder gemeinsam oder einzeln vertreten sowie dessen Entscheidungen nach vorheriger schriftlicher Beratung oder auf der Basis schriftlicher Zustimmung gefällt werden können. Nach der Reform dürfen zudem mehrere Geschäftsführer bestellt werden, ohne dass diese einen Verwaltungsrat bilden. Der Alleingeschäftsführer heißt amministratore unico.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge