Kurzbeschreibung
Muster einer Klage auf Abnahme des Kaufgegenstandes. In der Klageschrift ist die abzunehmende Kaufsache so genau wie möglich (z.B. bei einem Kfz: Typ, Kfz-Kennzeichen, Fahrgestellnummer, sonstige Merkmale) zu bezeichnen, damit das spätere Urteil einen vollstreckbaren Inhalt hat. Seit 1.1.2022 besteht für Rechtsanwälte eine aktive Nutzungspflicht des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA).
Vorbemerkung
Für eine Klage auf Abnahme des Kaufgegenstandes ist je nach Wert der Kaufsache das Amts- bzw. Landgericht zuständig. Dabei kann der Kaufpreis als Wertangabe herangezogen werden.
In der Klageschrift ist die abzunehmende Kaufsache so genau wie möglich (z.B. bei einem Kfz: Typ, Kfz-Kennzeichen, Fahrgestellnummer, sonstige Merkmale) zu bezeichnen, damit das spätere Urteil einen vollstreckbaren Inhalt hat.
War der Rechtsanwalt/die Rechtsanwältin bereits vorgerichtlich tätig, empfiehlt es sich, wegen des nicht anrechenbaren Teils der Rechtsanwaltsvergütung einen gesonderten Zahlungsantrag zu stellen (§ 15a RVG). Der nicht anrechenbare Teil der Vergütung geht in einem späteren Kostenfestsetzungsverfahren unter, da dort nur gerichtliche Gebühren erfasst werden. Ist vorgerichtlich noch keine Zahlung durch den Kläger/die Klägerin erfolgt, kommt ein Freistellungsanspruch in Betracht, wobei eine Zwangsvollstreckung dieses Anspruchs dann nach § 887 ZPO erfolgt und daher mit Schwierigkeiten verbunden sein kann.
Klage auf Abnahme der Kaufsache
An das
Landgericht
…
per beA
des/der …
Prozessbevollmächtigte: …
gegen
…
wegen Abnahme des Kaufgegenstandes
Vorläufiger Streitwert: … EUR.
Namens und in Vollmacht des Klägers/der Klägerin erheben wir Klage und werden beantragen, wie folgt zu erkennen:
|
Der/Die Beklagte wird verurteilt, … (genaue Bezeichnung des Kaufgegenstandes) abzunehmen. |
Der Übertragung des Rechtsstreits auf den Einzelrichter stehen keine Gründe entgegen.
Begründung:
Die Parteien schlossen am … einen schriftlichen Kaufvertrag über … (genaue Bezeichnung des Kaufgegenstandes). Es wurde ein Kaufpreis von … vereinbart. Der Kaufpreis sollte erst am … gezahlt werden.
Beweis: Kaufvertrag vom …, in Kopie anbei.
Der Kläger/Die Klägerin bot die Kaufsache am … dem/der Beklagten an dessen Wohnsitz an. Der/Die Beklagte lehnte eine Übernahme der Kaufsache ab, da er/sie keine Verwendung mehr dafür habe.
Beweis: Zeugnis des …
Der Klageanspruch ergibt sich aus § 433 Abs. 2 BGB.
(elektronisch signiert)
...
gez. Rechtsanwalt/Rechtsanwältin