Wenn der Mieter bei Abschluss des Mietvertrags Mängel der Wohnräume kennt, wirkt sich dies auf seine Rechte aus.
Mängel der Mietsache können den Mieter zur Minderung der Miete berechtigen[1] und den Vermieter zur Zahlung von Schadensersatz verpflichten.[2]
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