Überblick

Wenn der Mieter bei Abschluss des Mietvertrags Mängel der Wohnräume kennt, wirkt sich dies auf seine Rechte aus.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Mängel der Mietsache können den Mieter zur Minderung der Miete berechtigen[1] und den Vermieter zur Zahlung von Schadensersatz verpflichten.[2]

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