Verfahrensgang
AG Berlin-Pankow/Weißensee (Urteil vom 03.06.2004; Aktenzeichen 22 F 623/04) |
Tenor
Die Berufung des Beklagten gegen das am 3.6.2004 verkündete Teilurteil des AG Pankow/Weißensee - 22 F 623/04 - wird durch einstimmigen Beschluss auf seine Kosten zurückgewiesen.
Gründe
Die Berufung hat keine Erfolgsaussichten.
Wegen der Begründung wird auf den Beschluss des Senats vom 21.9.2004 Bezug genommen, auf den der Beklagte nicht Stellung genommen hat. Die Entscheidung kann durch Beschluss nach § 522 Abs. 2 S. 1 ZPO ergehen, weil die Sache keine grundsätzliche Bedeutung hat und eine Entscheidung des Berufungsgerichts weder zur Fortbildung des Rechts noch zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung notwendig ist.
Die Kostenentscheidung beruht auf § 97 Abs. 1 ZPO.
Fundstellen
Dokument-Index HI1416071 |
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