Leitsatz (amtlich)

Die „Gratisverteilung” einer Tageszeitung ist nicht per se wettbewerbswidrig, vielmehr muss aus der kostenlosen Abgabe eine ernstliche Gefahr für den Bestand des Wettbewerbs oder für den Institutsschutz der berichterstattenden Presse erwachsen. Da auch das „Gratisblatt” den Schutz der Pressefreiheit genießt, sind an Darlegung und Glaubhaftmachung der konkreten Bestandsgefährdung hohe Anforderung zu stellen.

 

Normenkette

UWG § 1

 

Fundstellen

Haufe-Index 613506

NJW-RR 2000, 1140

GRUR 2000, 624

AfP 2000, 291

ZUM 2000, 402

KG-Report 2000, 197

www.judicialis.de 2000

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